Die farwickgrote partner Architekten BDA Stadtplaner PartmbB mit Sitz in Ahaus ist unter PR 5323 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Stefan Setzer, Heiner Farwick, Alexander Guttek und 1 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind drei Eintragungen erfolgt, die letzte am 9. März 2026.
Letzte Registeränderungen
Drei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 09.03.2026.
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 5323
- Vertreter eingetragenAlexander GuttekPR 5323
- Firma eingetragenPR 5323
- Rechtsform eingetragenPR 5323
- Vertreter eingetragenStefan SetzerPR 5323
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Essen.
- Registergericht
- Amtsgericht Essen
- Registernummer
- PR 5323
- Rechtsform
- Partnerschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 09.03.20263 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Architekten und Stadtplaner im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs. Die für Architekten und Stadtplaner geltenden…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Vier Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 09.03.2026.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Architekten und Stadtplaner im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs. Die für Architekten und Stadtplaner geltenden Berufspflichten werden von der Gesellschaft beachtet.
Kontakt & Präsenz
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