STUDIO STADT REGION Förster Kurz Architekten und Stadtplaner PartG mbB
AktivAG München · PR 1982Die STUDIO STADT REGION Förster Kurz Architekten und Stadtplaner PartG mbB mit Sitz in München ist unter PR 1982 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Agnes Förster und Jan Kurz; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 26. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 26.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenPR 1982
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 1982
- Vertreter eingetragenAgnes FörsterPR 1982
- Sitz eingetragenPR 1982
- Rechtsform eingetragenPR 1982
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- PR 1982
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 26.01.20251 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Warnehmung von Berufsaufgaben der beteiligten Partner nach Art. 3 Baukammergesetz (BauKaG) in Form der gemeinschaftlichen Berufsausübung als Architekten und Stadtplaner. Die…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 26.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Warnehmung von Berufsaufgaben der beteiligten Partner nach Art. 3 Baukammergesetz (BauKaG) in Form der gemeinschaftlichen Berufsausübung als Architekten und Stadtplaner. Die Partnerschaft hat die für Partner nach dem BauKaG bestehenden Pflichten zu beachten.
Ähnliche Unternehmen
Unternehmen mit ähnlichem Unternehmensgegenstand.