HSP STEUER Schneider, Seyrich & Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft
AktivAG Essen · PR 102Die HSP STEUER Schneider, Seyrich & Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Köln und Geschäftsanschrift Zweigniederlassung unter gleichem Namen errichtet in ist unter PR 102 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Adam Heiko Romboy, Cosima Charlotte Willebrand, Daniel Bovermann und 1 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind sieben Eintragungen erfolgt, die letzte am 13. Mai 2025.
Letzte Registeränderungen
Sieben Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 13.05.2025.
- Vertreter eingetragenAdam Heiko RomboyPR 102
- Vertreter gelöschtBernd SchneiderPR 102
- Vertreter eingetragenCosima Charlotte WillebrandPR 102
- Vertreter eingetragenDaniel BovermannPR 102
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 102
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Essen.
- Registergericht
- Amtsgericht Essen
- Registernummer
- PR 102
- Rechtsform
- Partnerschaft
- Geschäftsanschrift
- Zweigniederlassung unter gleichem Namen errichtet inStand 13.05.2025
- Tag der letzten Eintragung
- 13.05.20257 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Absatz 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG) in überörtlicher…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Vier Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 13.05.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
11Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Absatz 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG) in überörtlicher Partnerschaft. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Absatz 4 Nummer 1 StBerG wie zum Beispiel Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Partnerschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufsrechtlichen Niederlassungen am Ort der Zweigniederlassung oder deren Nahbereich hat.
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