Das Gisela-Werk gUG (haftungsbeschränkt)

AktivAG Kiel · HRB 27080
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Die Das Gisela-Werk gUG (haftungsbeschränkt) mit Geschäftsanschrift Lüttenkamp 4, 24582 Wattenbek, Deutschland ist unter HRB 27080 im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel eingetragen. Das Stammkapital beträgt 500,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 17. Juli 2023. Die Geschäftsführung liegt bei Wiebke Schwede; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 5. September 2024.

Letzte Registeränderungen

Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 05.09.2024.

  • Stammkapital eingetragen
    HRB 27080
  • Rechtsform eingetragen
    HRB 27080
  • Unternehmensgegenstand eingetragen
    HRB 27080
  • Vertreter eingetragen
    Wiebke Schwede
    HRB 27080
  • Firma eingetragen
    HRB 27080

Stammdaten

Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Kiel.

Registergericht
Amtsgericht Kiel
Registernummer
HRB 27080
Rechtsform
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Stammkapital
500,00 €
Geschäftsanschrift
Lüttenkamp 4, 24582 Wattenbek, DeutschlandStand 05.09.2024
Gründung
17.07.2023
Tag der letzten Eintragung
05.09.20242 Eintragungen bisher
Gegenstand
Förderung der Allgemeinheit durch a) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung; b) die Förderung der Kunst und Kultur im Sinne von…
Branchenklassifikation
WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten

Vertretung

Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 05.09.2024.

Geschäftsführer · Brügge · Jahrgang 1982
seit 05.09.2024

Kontrollstruktur

Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.

Natürliche PersonGesellschaftOhne RegisterDatenlücke
100 %Das Gisela-Werk gUG (haftungsbeschränkt)HRB 27080 · dieses UnternehmenWiebke SchwedePerson · 100 % effektiv

Netzwerk

Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.

Weitere Mandate der Vertretung

1
Geschäftsführer · Stiftung Das Gisela-Werk Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH
seit 2016

Sanktionsstatus

Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.

Ergebnis gesperrt

Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.

EU-Finanzsanktionsliste
Verordnung (EU) 2580/2001 und Folgeakte
Ergebnis gesperrt
OFAC SDN List
US-Treasury, Specially Designated Nationals
Ergebnis gesperrt
UK HM Treasury
UK Sanctions List
Ergebnis gesperrt
UN Consolidated List
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
Ergebnis gesperrt
SECO Schweiz
Staatssekretariat für Wirtschaft
Ergebnis gesperrt
PEP & RCA
Politisch exponierte Personen und deren Umfeld
Ergebnis gesperrt

Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.

Dokumente

Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.

Aktueller Ausdruck
Aktuell gültige Eintragungen · PDF
Chronologischer Ausdruck
Alle Eintragungen im elektronischen Register seit 17.07.2023, auch gelöschte und geänderte · PDF
Historischer Ausdruck
Eintragungen aus der Zeit vor der elektronischen Registerführung · für diese Gesellschaft nicht vorhanden, Gründung 2023
Nicht verfügbar
Gesellschafterliste
Eingereicht 11.07.2024 · PDF
Gesellschaftsvertrag
PDF
Nicht verfügbar

Unternehmensgegenstand

Wortlaut aus dem Registerauszug.

Förderung der Allgemeinheit durch a) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung; b) die Förderung der Kunst und Kultur im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung; c) die Förderung der Erziehungs-, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung; d) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder und des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 8 der Abgabenordnung; e) die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene sowie Opfer von Straftaten im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 10 der Abgabenordnung; f) die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 12 der Abgabenordnung oder der Rettung aus Lebensgefahren im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 11 der Abgabenordnung; g) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerver- ständigungsgedankens im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 13 der Abgabenordnung; h) die Förderung des Tierschutzes im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 14 der Abgabenordnung, insbesondere auch des Schutzes von Zoo- und Schaustellertieren und der Auswilderung von Tieren; i) die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 18 der Abgabenordnung; j) die Förderung des Sports im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 21 der Abgabenordnung; k) die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 der Abgabenordnung, insbesondere im Hospizbe- reich. Die Zwecke müssen nicht alle gleichzeitig und nicht alle in gleichem Maße verfolgt werden. Ein Rechtsanspruch Dritter auf Gewährung einer Förderleistung aus der Gesellschaft besteht aufgrund die- ser Satzung nicht. Die gemeinnützigen Zwecke werden verwirklicht a) entweder durch Beschaffung und Bereitstellung von Mitteln gem. § 58 Abs. 1 Nr. 1 AO an andere steuer- begünstigte Körperschaften bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Beschaffung und Bereitstel- lung der Mittel kann dadurch erfolgen, dass Erträge aus der eigenen Vermögensverwaltung an andere steu- 20.02.2025 Seite 1 von 2 - Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts - Abruf vom 20.02.2025, 15:58 Amtsgericht Kiel Ausdruck - Handelsregister Abteilung B - HRB 27080 KI erbegünstigte Körperschaften vergeben werden. Die Vergabe erfolgt durch den Geschäftsführer der Gesell- schaft. b) und/oder durch Durchführung eigener Projekte, insbesondere in Form der Durchführung von Veranstal- tungen im Rahmen der unter § 2 Ziffer genannten Gesellschaftszwecke, z. B. in Schulen zur Drogenprävention oder zur Leseförderung oder der Organisation von Sachspenden z. B. für Sportvereine, Schulen, Hochschulen oder Kindergärten. Die Aufzählung der zulässigen Projekte ist nicht abschließend. Die zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks verwendeten Mittel sollen vorrangig aus Erträgen aus der eige- nen Vermögensverwaltung der Gesellschaft stammen. Es ist geplant, das Vermögen der derzeit bestehenden unselbständigen Förderstiftung "Stiftung Das Gisela-Werk" mit Sitz in Wattenbek auf die hiesige Gesell- schaft als eigenes Anlagevermögen zu übertragen und die "Stiftung Das Gisela-Werk" zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und der jJährlichen Verwaltungskosten aufzulösen. Erst nachrangig sollen etwaige Projekte nach § 2 Abs. 2 b) oder Fördermaßnahmen nach § 2 Abs. 2 a) aus dem Anlagevermögen finanziert werden.

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