BabyOne gemeinnützige GmbH

AktivAG Münster · HRB 12625
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Die BabyOne gemeinnützige GmbH mit Sitz in Münster und Geschäftsanschrift Willy-Brandt-Weg 39, 48155 Münster ist unter HRB 12625 im Handelsregister des Amtsgerichts Münster eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 21. April 2010. Die Geschäftsführung liegt bei Gabriele Weischer; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 28. Januar 2025.

Letzte Registeränderungen

Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 28.01.2025.

  • Eintragung im Handelsregister
    Inhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthalten
    HRB 12625
  • Vertreter eingetragen
    Gabriele Weischer
    HRB 12625
  • Unternehmensgegenstand eingetragen
    HRB 12625
  • Stammkapital eingetragen
    HRB 12625
  • Sitz eingetragen
    HRB 12625

Finanzdaten

Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.

Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.

Stammdaten

Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Münster.

Registergericht
Amtsgericht Münster
Registernummer
HRB 12625
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
25.000,00 €
Geschäftsanschrift
Willy-Brandt-Weg 39, 48155 MünsterStand 28.01.2025
Gründung
21.04.2010
Tag der letzten Eintragung
28.01.20252 Eintragungen bisher
Gegenstand
(1) Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung a) der Kinder- und Jugendhilfe, b) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, c) mildtätiger Zwecke, d) des Schutzes von Ehe und…
Branchenklassifikation
WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten

Vertretung

Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.

Geschäftsführer · Münster · Jahrgang 1956
seit 18.10.2019

Kontrollstruktur

Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.

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Natürliche PersonGesellschaftOhne RegisterDatenlücke
100 %BabyOne gemeinnützige GmbHHRB 12625 · dieses UnternehmenGabriele WeischerPerson · 100 % effektiv

Netzwerk

Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.

Weitere Mandate der Vertretung

1
Persönlich haftender Gesellschafter · Weischer Letterhausstraße KG
seit 2024

Sanktionsstatus

Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.

Ergebnis gesperrt

Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.

EU-Finanzsanktionsliste
Verordnung (EU) 2580/2001 und Folgeakte
Ergebnis gesperrt
OFAC SDN List
US-Treasury, Specially Designated Nationals
Ergebnis gesperrt
UK HM Treasury
UK Sanctions List
Ergebnis gesperrt
UN Consolidated List
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
Ergebnis gesperrt
SECO Schweiz
Staatssekretariat für Wirtschaft
Ergebnis gesperrt
PEP & RCA
Politisch exponierte Personen und deren Umfeld
Ergebnis gesperrt

Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.

Dokumente

Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.

Aktueller Ausdruck
Aktuell gültige Eintragungen · PDF
Chronologischer Ausdruck
Alle Eintragungen im elektronischen Register seit 21.04.2010, auch gelöschte und geänderte · PDF
Historischer Ausdruck
Eintragungen aus der Zeit vor der elektronischen Registerführung · für diese Gesellschaft nicht vorhanden, Gründung 2010
Nicht verfügbar
Gesellschafterliste
PDF
Gesellschaftsvertrag
PDF
Nicht verfügbar
Jahresabschluss 2011
Veröffentlicht am 25.04.2013 · PDF

Unternehmensgegenstand

Wortlaut aus dem Registerauszug.

(1) Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung a) der Kinder- und Jugendhilfe, b) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, c) mildtätiger Zwecke, d) des Schutzes von Ehe und Familie, e) der Kunst und Kultur, f) der Wissenschaft und Forschung, g) des Natur- und Umweltschutzes, h) des Sports, i) des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, sowie j) kirchlicher Zwecke und k) des Wohlfahrtswesens. (2) Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie ausländische Körperschaften für die Verwirklichung der in Absatz (1) genannten Zwecke. (3) Zur Erfüllung ihres Gegenstandes wird die Gesellschaft insbesondere a) Einrichtungen finanziell fördern, die Familien nach der Geburt eines Kindes helfen und begleiten, insbesondere bei alleinerziehenden Eltern oder Eltern mit niedrigem Einkommen, b) Einrichtungen finanziell fördern, die Kindern und Jugendlichen aus Familien mit niedrigem Einkommen und ihren Eltern Erziehungs-, Bildungs- und Fortbildungs-, Sport- und Kulturangebote unterbreiten, das heißt insbesondere Kindergärten, Schulen, Ausbildungseinrichtungen zur Erlangung einer Lehrstelle, kulturelle Einrichtungen und Sportvereine, c) Einrichtungen finanziell fördern, die ausschließlich und unmittelbar zur Förderung der Kunst und Kultur beitragen, das heißt insbesondere Museen, Sprech- und Musiktheater, Theater und Jugendmusikschulen, Musikhochschulen, Bibliotheken, Stadtbüchereien etc., d) Einrichtungen finanziell fördern, die insbesondere Kindern und Jugendlichen den Wert und die Schutzbedürftigkeit der Natur und der Umwelt nahebringen, e) Hochschulen, Universitäten und sonstige Einrichtungen finanziell fördern, die wissenschaftliche Zwecke fördern, f) Kinderkrankenhäuser, Krankenhäuser und sonstige Einrichtungen finanziell fördern, die der Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege dienen, g) Kinder und Jugendliche aus Familien mit niedrigem Einkommen bei ihrer Bildung und Berufsbildung durch Stipendien fördern. Bei der Förderung der in Buchstaben a) bis f) genannten Einrichtungen darf die Gesellschaft ihre Mittel nur an andere steuerbegünstigte Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder ausländische Körperschaften für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke weitergeben. Die Gesellschaft darf die vorbezeichneten Projekte auch unmittelbar selbst durchführen. (4) Die Weiterleitung der Mittel an eine ausländische Körperschaft erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesem Rechenschaftsbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft verfolgt werden oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichtes nicht nach, wird die Weiterleitung der Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt. (5) Sofern die Gesellschaft Stipendien vergibt, erlässt die Gesellschaft zuvor Richtlinien über die Vergabekriterien von Stipendien, die auch im Falle der Abänderung der vorherigen Zustimmung des Finanzamtes bedürfen. (6) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Abruf vom 22.02.2025 14:07 Handelsregister B des Amtsgerichts Münster Abteilung B Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts Nummer der Firma: HRB 12625 Abdruck Seite 2 von 2 (7) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (8) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Davon abweichend sind Ausschüttungen und sonstige Zuwendungen an Gesellschafter erlaubt, soweit diese steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. (9) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

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