Die BabyOne gemeinnützige GmbH mit Sitz in Münster und Geschäftsanschrift Willy-Brandt-Weg 39, 48155 Münster ist unter HRB 12625 im Handelsregister des Amtsgerichts Münster eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 21. April 2010. Die Geschäftsführung liegt bei Gabriele Weischer; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 28. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 28.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 12625
- Vertreter eingetragenGabriele WeischerHRB 12625
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 12625
- Stammkapital eingetragenHRB 12625
- Sitz eingetragenHRB 12625
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Münster.
- Registergericht
- Amtsgericht Münster
- Registernummer
- HRB 12625
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Willy-Brandt-Weg 39, 48155 MünsterStand 28.01.2025
- Gründung
- 21.04.2010
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.20252 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- (1) Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung a) der Kinder- und Jugendhilfe, b) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, c) mildtätiger Zwecke, d) des Schutzes von Ehe und…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
(1) Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung a) der Kinder- und Jugendhilfe, b) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, c) mildtätiger Zwecke, d) des Schutzes von Ehe und Familie, e) der Kunst und Kultur, f) der Wissenschaft und Forschung, g) des Natur- und Umweltschutzes, h) des Sports, i) des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, sowie j) kirchlicher Zwecke und k) des Wohlfahrtswesens. (2) Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie ausländische Körperschaften für die Verwirklichung der in Absatz (1) genannten Zwecke. (3) Zur Erfüllung ihres Gegenstandes wird die Gesellschaft insbesondere a) Einrichtungen finanziell fördern, die Familien nach der Geburt eines Kindes helfen und begleiten, insbesondere bei alleinerziehenden Eltern oder Eltern mit niedrigem Einkommen, b) Einrichtungen finanziell fördern, die Kindern und Jugendlichen aus Familien mit niedrigem Einkommen und ihren Eltern Erziehungs-, Bildungs- und Fortbildungs-, Sport- und Kulturangebote unterbreiten, das heißt insbesondere Kindergärten, Schulen, Ausbildungseinrichtungen zur Erlangung einer Lehrstelle, kulturelle Einrichtungen und Sportvereine, c) Einrichtungen finanziell fördern, die ausschließlich und unmittelbar zur Förderung der Kunst und Kultur beitragen, das heißt insbesondere Museen, Sprech- und Musiktheater, Theater und Jugendmusikschulen, Musikhochschulen, Bibliotheken, Stadtbüchereien etc., d) Einrichtungen finanziell fördern, die insbesondere Kindern und Jugendlichen den Wert und die Schutzbedürftigkeit der Natur und der Umwelt nahebringen, e) Hochschulen, Universitäten und sonstige Einrichtungen finanziell fördern, die wissenschaftliche Zwecke fördern, f) Kinderkrankenhäuser, Krankenhäuser und sonstige Einrichtungen finanziell fördern, die der Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege dienen, g) Kinder und Jugendliche aus Familien mit niedrigem Einkommen bei ihrer Bildung und Berufsbildung durch Stipendien fördern. Bei der Förderung der in Buchstaben a) bis f) genannten Einrichtungen darf die Gesellschaft ihre Mittel nur an andere steuerbegünstigte Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder ausländische Körperschaften für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke weitergeben. Die Gesellschaft darf die vorbezeichneten Projekte auch unmittelbar selbst durchführen. (4) Die Weiterleitung der Mittel an eine ausländische Körperschaft erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesem Rechenschaftsbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft verfolgt werden oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichtes nicht nach, wird die Weiterleitung der Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt. (5) Sofern die Gesellschaft Stipendien vergibt, erlässt die Gesellschaft zuvor Richtlinien über die Vergabekriterien von Stipendien, die auch im Falle der Abänderung der vorherigen Zustimmung des Finanzamtes bedürfen. (6) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Abruf vom 22.02.2025 14:07 Handelsregister B des Amtsgerichts Münster Abteilung B Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts Nummer der Firma: HRB 12625 Abdruck Seite 2 von 2 (7) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (8) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Davon abweichend sind Ausschüttungen und sonstige Zuwendungen an Gesellschafter erlaubt, soweit diese steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. (9) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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