Die Ubuntu - die Wagenburg gemeinnützige GmbH mit Sitz in Horst und Geschäftsanschrift An der Heide 1-3, 25358 Horst ist unter HRB 12239 im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 30. September 2015. Die Geschäftsführung liegt bei Karsten Neubauer; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 12239
- Firma eingetragenHRB 12239
- Sitz eingetragenHRB 12239
- Rechtsform eingetragenHRB 12239
- Stammkapital eingetragenHRB 12239
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg.
- Registergericht
- Amtsgericht Pinneberg
- Registernummer
- HRB 12239
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- An der Heide 1-3, 25358 HorstStand 29.01.2025
- Gründung
- 30.09.2015
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.20251 Eintragung bisher
- Gegenstand
- A) Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Gesellschaft ist die Förderung - der Jugendhilfe, - der Behindertenhilfe, - der Mildtätigkeit, insbesondere auf dem Gebiet der…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
A) Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Gesellschaft ist die Förderung - der Jugendhilfe, - der Behindertenhilfe, - der Mildtätigkeit, insbesondere auf dem Gebiet der Sozialhilfe. b) Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für andere steuer-begünstigte Körperschaf- ten, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie ausländische Körperschaften für die Verwirklichung der vorgenannten Zwecke. c) Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch - die Bereitstellung von Hilfen für Menschen, die zur Vermeidung oder zur Überwindung schwieriger Lebenssituationen und bei Hilfsbedürftigkeit i. S. des § 53 der Abgabenordnung gezielter pädagogischer, therapeutischer und/oder sonstiger Maßnahmen bedürfen; - den Betrieb und die Unterstützung von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen und Einrichtun- gen bzw. Heimen; - die Beratung und Aufklärung zur Stärkung von Eigenverantwortlichkeit und des bürgerschaftlichen Enga- gements; - die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen zur Überwindung von individuellen Notlagen bei Hilfsbedürftigkeit i. S. des § 53 der Abgabenordnung. d) Bei der Förderung der unter c) aufgeführten Einrichtungen bzw. Projekte anderer Körperschaften darf die Gesellschaft ihre Mittel nur an andere steuerbegünstigte Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder ausländische Körperschaften für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke weiterge- ben. e) Die Weiterleitung der Mittel an eine ausländische Körperschaft erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesem Rechenschaftsbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft verfolgt werden oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichtes nicht nach, wird die Weiterleitung der Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt. f) Die Gesellschaft kann ihre Arbeitskräfte, Räume und Einrichtungen anderen steuerbegünstigten Körper- schaften für die steuerbegünstigten Zwecke im Sinne dieses Vertrages unentgeltlich zur Verfügung stellen. g) Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung von Gesellschaftsmitteln besteht nicht. h) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig sie ver- 28.02.2025 Seite 1 von 2 - Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts - Abruf vom 28.02.2025, 13:57 Amtsgericht Pinneberg Ausdruck - Handelsregister Abteilung B - HRB 12239 PI folgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungs- mäßige Zwecke verwendet werden. Die Gesellschaft darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. i) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalan- teile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Diese Beschränkungen gelten nicht für Ausschüttungen im Rahmen der Vorschrift des § 58 Nr. 2 der Abgabenordnung an Gesellschafter, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung und der Vornahme der Gewinnausschüttung als steuerbegünstigte Körper- schaft im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung anerkannt sind. Auch ande- re nach den Vorschriften der Abgabenordnung über steuerbegünstigte Zwecke geregelte Zuwendungen und Mittelüberlassungen sind an Gesellschafter nur zulässig, wenn diese selbst als steuerbegünstigte Körper- schaften anerkannt sind.
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