Die Die Wille gGmbH mit Sitz in Berlin und Geschäftsanschrift PrinzEugenStraße 22, 13347 Berlin ist unter HRB 66700 im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 163.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 19. Dezember 1997. Die Geschäftsführung liegt bei Corinna Boldt; ein Prokurist ist eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 18.03.2026.
- Unternehmensgegenstand eingetragen(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Die Gesellschaft wird bei der Verfolgung ihres Zweckes die Zielsetzung und die Prägung des Gesellschafters beachten. (3) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volksund Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens sowie der Hilfe für Flüchtlinge. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der in der Abgabenordnung genannten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO. (4) Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Entwicklung und Durchführung von Ausbildungsund Qualifizierungsmaßnahmen sowie Arbeitsförderungsangeboten, Berufswegeberatung und Kompetenzförderung, pädagogisch betreute Beschäftigungsmaßnahmen für besonders benachteiligte Personengruppen einschließlich arbeitstherapeutischer Beschäftigungsund Coachingangebote für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen sowie Langzeitarbeitslose, die Entwicklung, Durchführung und Förderung von Fortund Weiterbildungsmaßnahmen für Jugendliche und Erwachsene, die Förderung der interkulturellen und interreligiösen Bildung durch Bildungsund Beratungsangebote, die Entwicklung und Durchführung von Mentoringprogrammen sowie Beratungsund Bildungsangebote für geflüchtete Menschen, die Unterstützung diakonischer und Gemeinwesenarbeit einschließlich der Weiterentwicklung von Handlungsfeldern kirchlicher und gemeinnütziger Einrichtungen hinsichtlich ihrer inhaltlichen, personellen und räumlichen Ausgestaltung, die Entwicklung von Strategien zur Verständigung und Konfliktbewältigung im Spannungsfeld unterschiedlicher Kulturen, Ethnien und Religionen sowie ihre Umsetzung durch die Schaffung von Begegnungsstellen, die Veranstaltung von Workshops und Seminaren, Bildungsund Beratungsangeboten sowie die Durchführung von Projekten. (5) Die Gesellschaft verwirklicht die in Abs. 3 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen sowie ferner durch Verwaltungsdienstleistungen, Vermietung, Verpachtung oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen, Nutzungsüberlassungen und durch die Überlassung von Personal. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund des Paul Gerhardt Stift zu Berlin SbR gehörenden Tochterund Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen sowie den in Anlage 1 genannten Gesellschaften. (6) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (7) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt. (8) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (9) Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt. (10) Die Zuwendung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder juristischen Person des öffentlichen Rechts, die sie unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat, ist zulässig. Die Erfüllung des Gesellschaftszwecks durch Mittelzuwendung darf jedoch nicht überwiegen. Die Gesellschaft darf ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden.HRB 66700
- Rechtsform eingetragenDurch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom ist der Gesellschaftsvertrag geändert in den §§ 2 Ziff. 5 (Gegenstand , 8 (Aufgaben und Rechte der Gesellschafterversammlung) und 16 (Kündigung, Auflösung, Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, Abwiklung).HRB 66700
- Prokura eingetragenMarcel KurscheitHRB 66700
- Firma eingetragenHRB 66700
- Rechtsform eingetragenHRB 66700
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Charlottenburg
- Registernummer
- HRB 66700
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 163.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- PrinzEugenStraße 22, 13347 BerlinStand 18.03.2026
- Gründung
- 19.12.1997
- Tag der letzten Eintragung
- 18.03.2026
- Gegenstand
- (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Die…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, ein Prokurist. Stand der letzten Eintragung: 18.03.2026.
Prokura
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Schwestergesellschaften
mindestens 10Weitere Mandate der Vertretung
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Die Gesellschaft wird bei der Verfolgung ihres Zweckes die Zielsetzung und die Prägung des Gesellschafters beachten. (3) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volksund Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens sowie der Hilfe für Flüchtlinge. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der in der Abgabenordnung genannten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO. (4) Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Entwicklung und Durchführung von Ausbildungsund Qualifizierungsmaßnahmen sowie Arbeitsförderungsangeboten, Berufswegeberatung und Kompetenzförderung, pädagogisch betreute Beschäftigungsmaßnahmen für besonders benachteiligte Personengruppen einschließlich arbeitstherapeutischer Beschäftigungsund Coachingangebote für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen sowie Langzeitarbeitslose, die Entwicklung, Durchführung und Förderung von Fortund Weiterbildungsmaßnahmen für Jugendliche und Erwachsene, die Förderung der interkulturellen und interreligiösen Bildung durch Bildungsund Beratungsangebote, die Entwicklung und Durchführung von Mentoringprogrammen sowie Beratungsund Bildungsangebote für geflüchtete Menschen, die Unterstützung diakonischer und Gemeinwesenarbeit einschließlich der Weiterentwicklung von Handlungsfeldern kirchlicher und gemeinnütziger Einrichtungen hinsichtlich ihrer inhaltlichen, personellen und räumlichen Ausgestaltung, die Entwicklung von Strategien zur Verständigung und Konfliktbewältigung im Spannungsfeld unterschiedlicher Kulturen, Ethnien und Religionen sowie ihre Umsetzung durch die Schaffung von Begegnungsstellen, die Veranstaltung von Workshops und Seminaren, Bildungsund Beratungsangeboten sowie die Durchführung von Projekten. (5) Die Gesellschaft verwirklicht die in Abs. 3 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen sowie ferner durch Verwaltungsdienstleistungen, Vermietung, Verpachtung oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen, Nutzungsüberlassungen und durch die Überlassung von Personal. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund des Paul Gerhardt Stift zu Berlin SbR gehörenden Tochterund Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen sowie den in Anlage 1 genannten Gesellschaften. (6) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (7) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt. (8) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (9) Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt. (10) Die Zuwendung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder juristischen Person des öffentlichen Rechts, die sie unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat, ist zulässig. Die Erfüllung des Gesellschaftszwecks durch Mittelzuwendung darf jedoch nicht überwiegen. Die Gesellschaft darf ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden.
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