Die KEY2BE.ME gGmbH mit Sitz in Lübeck und Geschäftsanschrift Hüxstraße 97, 23552 Lübeck ist unter HRB 21581 im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 14. Juni 2021. Die Geschäftsführung liegt bei Franziska Raabe; ein Prokurist ist eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 1. September 2023.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 01.09.2023.
- Firma eingetragenHRB 21581
- Sitz eingetragenHRB 21581
- Vertreter eingetragenFranziska RaabeHRB 21581
- Stammkapital eingetragenHRB 21581
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 21581
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck.
- Registergericht
- Amtsgericht Lübeck
- Registernummer
- HRB 21581
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Hüxstraße 97, 23552 LübeckStand 01.09.2023
- Gründung
- 14.06.2021
- Tag der letzten Eintragung
- 01.09.20232 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, ein Prokurist. Stand der letzten Eintragung: 01.09.2023.
Prokura
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von finanziellen Mitteln und anderer Ressourcen für die Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. Gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Satzes 1 sind vor allem folgende in §§ 52 ff. der Abga- benordnung genannten Zwecke: a) die Förderung von Wissenschaft und Forschung; b) die Förderung der Jugendhilfe; c) die Förderung von Kunst und Kultur d) die Förderung der Volks- und Berufsbildung; e) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke; f) die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge und Behinderte g) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens h) die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung; Die Gesellschaft verwirklicht ihre Satzungszwecke insbesondere durch a) die Förderung eines bildungsgerechten und chancengleichen Bildungswegs durch Initiierung und/oder Durchführung von Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen in der Berufsorientierungsphase und zur Stärkung der Digitalkompetenz in der Gesellschaft b) die Förderung, die Erstellung und / oder die Bereitstellung von allgemein verständlichen Informationen über die Notwendigkeit, den Stand und die Möglichkeiten des gemeinnützigen Engagements für Berufsori- entierung beispielsweise in Form von Hintergrundbroschüren, Strategiepapieren, Pressearbeit oder eines regelmäßigen Newsletters. c) die Förderung, die Initiierung und/oder die Durchführung von Informationsveranstaltungen und die Erstellung von Lernmaterial zum Thema Berufsorientierung insbesondere für Privat- und Unterneh- mens-Spender, gemeinnützige Organisationen und Multiplikatoren, wie zum Beispiel Vorträge, Schulungen oder Projektbesuche. d) Förderung von Bildungsarbeit für benachteiligte Länder in denen z.B. Kriegsaktivitäten stattfinden, sowie internationaler Verständigung durch vernetzte Bildungsarbeit e) Förderung und/oder Durchführung einer fundierten wissenschaftlichen Arbeit zu den in § 2 Abs. 4 genannten Zwecken 24.02.2025 Seite 1 von 2 - Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts - Abruf vom 24.02.2025, 02:43 Amtsgericht Lübeck Ausdruck - Handelsregister Abteilung B - HRB 21581 HL f) Förderung von Kunst und Kultur durch Initiierung und/oder Durchführung von Vorhaben, die die Ver- breitung u.a. von Musik für benachteiligte Menschen, für Menschen in anderen Ländern oder für die Völ- kerverständigung zum Inhalt hat. g) Förderung und/oder Initiierung und/oder Durchführung von Vorhaben, die die internationale Verständi- gung bezweckt z.B. im Sinne einer Vernetzung und eines internationalen Verständnisses füreinander. h) Direkte Förderung von Menschen nach § 2 Abs. 4f sowie benachteiligten Menschen und/ oder Vorhaben, die diese Menschen mit direkter Bildungs- und Vernetzungsarbeit sowie ggf. Stipendien unterstützen. i) Förderung von Kampagnenarbeit zur politischen Meinungsbildung j) Förderung und/oder Initiierung und/oder Durchführung von Bildungs- und Lobbyarbeit über bürger- schaftliches Engagement, sodass der Anteil und die Wertschätzung für dieses Engagement steigt. Die Gesellschaft kann ihre Satzungszwecke auch in Kooperationen mit geeigneten Partnern umsetzen bei- spielsweise durch gemeinsame Projekte und Angebote mit Stiftungen, anderen Initiativen/Bildungseinrich- tungen, international tätigen Hilfsorganisationen oder mit Verbänden oder Musikinitiativen. Sofern die Gesellschaft nicht selbst oder durch eine Hilfsperson tätig wird, kann sie ihre Mittel gemäß § 58 Nr.1 AO auch anderen Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der vorbezeichneten, steuerbegünstigten Zwecke zuwenden. Die Beschaffung von Mitteln für und die Weiter- leitung der Mittel an eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschaf- ter/innen erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter/innen keine Zuwendun- gen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhält- nismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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