Die WealthCap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in München und Geschäftsanschrift Arabellastr. 12, 81925 München ist unter HRB 209408 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Das Stammkapital beträgt 125.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 17. Juni 2013. Die Geschäftsführung liegt bei Julian Schnurrer, Antoine De Oliveira e Castro und Ingo Hartlief; 29 Prokuristen sind eingetragen. Bisher sind 44 Eintragungen erfolgt, die letzte am 27. Oktober 2026.
Letzte Registeränderungen
44 Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 27.10.2026.
- Vertreter eingetragenJulian SchnurrerHRB 209408
- Prokura gelöschtJulian SchnurrerHRB 209408
- Prokura eingetragenJohannes Andreas HummelHRB 209408
- Vertreter eingetragenAntoine De Oliveira e CastroHRB 209408
- Prokura gelöschtMarianne MaiwaldHRB 209408
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- HRB 209408
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 125.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Arabellastr. 12, 81925 MünchenStand 27.10.202636 weitere Firmen an dieser Adresse
- Gründung
- 17.06.2013
- Tag der letzten Eintragung
- 27.10.202644 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung inländischer…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Geschäftsführer, 29 Prokuristen. Stand der letzten Eintragung: 27.10.2026.
Prokura
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Zeitachse ziehen, um die Entwicklung zu sehen. Knoten lassen sich verschieben, ein Klick öffnet die Registerseite. Zoomen mit Strg + Mausrad.
Beteiligungen und Töchter
5Schwestergesellschaften
2 · über Wealth Management Capital Holding GmbHWeitere Mandate der Vertretung
mindestens 30Gemeinsame Anschrift
36Kommanditist in
69Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung inländischer Investmentvermögen sowie von ELTIF im Sinne der Verordnung (EU) 2015/760 des Europäischen Parlaments und des Rates i.V.m. der Delegierten Verordnung 2024/2759 der Europäischen Kommission (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische sowie EU-Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß §§ 261 ff. KAGB, geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß §§ 285 ff. KAGB, sowie geschlossene EU-Spezial- und -Publikums-AIF, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Immobilien, einschließlich Wald-, Forst- und Agrar-land gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 1 i.V.m. Abs. 2 Ziffer 1 KAGB; bb) Luftfahrzeugen, Luftfahrzeugbestand- und - ersatzteilen gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 1 i.V.m. Abs. 2 Ziffer 3 KAGB; cc) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Ziffer 4 KAGB; dd) Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Ziffer 3 und Ziffer 4 KAGB genutzt wird; ee) Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften und Infrastrukturgesellschaften gemäß § 261 Abs. 1 Zif-fer 2 KAGB; ff) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Ziffer 1 KAGB i.V.m. § 261 Abs. 2 Ziffer 1, 3, 4 und 8 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; gg) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 4; hh) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AlF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AlF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 5 KAGB, und die ihrerseits jeweils nahe-zu ausschließlich in die Vermögensgegenstände nach diesem Absatz 2 lit. a) investieren; ii) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AlF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AlF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AlF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 6 KAGB, und die ihrerseits jeweils nahezu ausschließlich in die Vermögensgegenstände nach diesem Absatz 2 lit. a) investieren; jj) Vermögensgegenständen nach den §§ 193 bis 195 KAGB gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 7 KAGB. kk) Gelddarlehen nach § 285 Absatz 3 Satz 1 und 3, der auf Publikums-AIF mit der Maßgabe entsprechend anwendbar ist, dass abweichend von § 285 Absatz 3 Satz 1 höchstens 30 Prozent des aggregierten eingebrachten Kapitals und des noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals des geschlossenen Publikums-AIF für diese Darlehen verwendet werden und im Fall des § 285 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 die dem jeweiligen Unternehmen gewährten Darlehen nicht die Anschaffungskosten der an dem Unternehmen gehaltenen Beteiligungen überschreiten. b) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gem. § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: a) Wertpapiere, b) Geldmarktinstrumente, c) Bankguthaben, d) Immobilien, e) Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften, f) Anteile oder Aktien an inländischen offenen Invest-mentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen, g) Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften und Infrastruktur-Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, h) unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann. c) Allgemeine offene inländische Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB, oder offene EU-Spezial-AIF, jeweils unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, welche in folgende der in § 284 Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren: a) Wertpapiere, b) Geldmarktinstrumente, c) Bankguthaben, d) Immobilien, e) Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften, f) Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen, g) Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften und Infrastruktur-Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, h) unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann. d) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben: a) Offene AIF, die als Europäischer langfristiger Invest-mentfonds (European Long Term Investment Fund-,,ELTIF“) den Anforderungen der Verordnung (EU) 2015/760 („ELTIF-Verordnung") entsprechen, an professionelle Anleger und / oder Kleinanleger vertrieben werden, und ausschließlich in die in Absatz 2 genannten Vermögensgegenstände investieren. b) Geschlossene AIF, die als Europäischer langfristiger Investmentfonds (European Long Term Investment Fund-,,ELTIF“) den Anforderungen der Verordnung (EU) 2015/760 („ELTIF-Verordnung") entsprechen, an professionelle Anleger und / oder Kleinanleger vertrieben werden und ausschließlich in die in Absatz 2 genannten Vermögensgegenstände investieren, wobei die Investition in Investmentvermögen nur dann zulässig ist, wenn diese ihrerseits ausschließlich in die in Absatz 2 genannten Vermögengegenstände investieren. 3. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) sowie die Anlageberatung, jedoch nur insoweit, als dass die Gesellschaft befugt ist, auch Investmentvermögen mit entsprechenden Vermögensgegenständen zu verwalten; b) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sin-ne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung); c) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes; d) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes (Anlagevermittlung); e) den Vertrieb und das Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen f) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 4. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 5. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Gesellschaftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. 6. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.
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-H "Authorization: Bearer $RC_API_KEY"Kostet 1 Credit je erfolgreichem Aufruf, fehlerhafte Aufrufe werden nicht berechnet. Die Abfrage findet die Firma über ihre Registernummer, so wie sie in deinen eigenen Daten steht. Alle Parameter und Antworten in der Dokumentation, Änderungen an überwachten Firmen per Webhooks.
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