Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen sowie gegebenenfalls EU- Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Geschlossene inländische PublikumsAIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische SpezialAIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, die jeweils gemäß ihren Anlagebedingungen in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: i. Sachwerte, insbesondere o Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, o Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas, Wärme und sonstiger Energie, o Transportmittel wie beispielsweise Luftfahrzeuge, Schienenfahrzeuge, Schiffe oder Fahrzeuge zur Nutzung im Rahmen der Elektromobilität, jeweils einschließlich Aufbauten, Bestand- und Ersatzteile, sowie Container, o Infrastrukturanlagen, einschließlich solcher zur Nutzung der vorstehend genannten Vermögensgegenstände, ii. Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB o Anteile oder Aktien an ÖPPProjektgesellschaften, o Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne der Nummern 1 sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, o Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, o Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen PublikumsAIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 oder an Abruf vom 14.02.2025 02:30 Handelsregister B des Amtsgerichts Köln Abteilung B Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts Nummer der Firma: HRB 63521 Abdruck Seite 2 von 3 europäischen oder ausländischen geschlossenen PublikumsAIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, o Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen SpezialAIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 in Verbindung mit den §§ 273 bis 277, der §§ 337 und 338 oder an geschlossenen EUSpezialAIF oder ausländischen geschlossenen SpezialAIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, iii. Wertpapiere gemäß § 193 KAGB iv. Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB v. Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. Bei geschlossenen inländischen SpezialAIF gemäß §§ 285 ff. KAGB sind zusätzlich die folgenden Vermögensgegenstände zulässig: o DachHedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB o Hedgefonds gemäß § 283 KAGB b) EUAIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen und obigen Absatz a) entsprechen