Die WIDe Wertimmobilien Deutschland Fondsmanagement GmbH mit Sitz in Ebermannstadt und Geschäftsanschrift An der Wiesent 1, 91320 Ebermannstadt ist unter HRB 7954 im Handelsregister des Amtsgerichts Bamberg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 125.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 20. Juni 2014. Die Geschäftsführung liegt bei Simon Piepereit, Johannes Lahner und Dieter Lahner; vier Prokuristen sind eingetragen. Bisher sind sieben Eintragungen erfolgt, die letzte am 11. November 2025.
Letzte Registeränderungen
Sieben Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 11.11.2025.
- Prokura eingetragenAngelika GroßHRB 7954
- Prokura eingetragenRuth SchmidtHRB 7954
- Firma eingetragenHRB 7954
- Stammkapital eingetragenHRB 7954
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 7954
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Bamberg.
- Registergericht
- Amtsgericht Bamberg
- Registernummer
- HRB 7954
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 125.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- An der Wiesent 1, 91320 EbermannstadtStand 11.11.2025
- Gründung
- 20.06.2014
- Tag der letzten Eintragung
- 11.11.20257 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Geschäftsführer, vier Prokuristen. Stand der letzten Eintragung: 11.11.2025.
Prokura
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
mindestens 30Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB und geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: i. Sachwerte im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB (Immobilien) ii. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, iii. Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 a KAGB erfüllen, Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB sowie Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. iv. Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 6 KAGB, soweit in der Durchschau Vermögensgegenstände gemäß diesem lit. (i) bis (iii) erworben werden. Für geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB darf die Gesellschaft zusätzlich in alternative Investmentvermögen mit Sitz im europäischen Ausland oder in einem Drittland mit vergleichbarer Anlagepolitik investieren. Eine vergleichbare Anlagepolitik ist nur gegeben, wenn die alternativen Investmentvermögen ausschließlich in die in § 2 Absatz 2 Satz 3 i. bis iv. genannten Vermögenswerte investieren.
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