WAERK Rechtsanwälte Borsutzky Rahden Brügger Partnerschaft mbB
AktivAG Hamburg · PR 1316Die WAERK Rechtsanwälte Borsutzky Rahden Brügger Partnerschaft mbB mit Sitz in Hamburg ist unter PR 1316 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Andreas Georg Dr. Borsutzky, Daniel Rainer Brügger und Jörn Johannes Rahden; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 3. März 2020.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 03.03.2020.
- Firma eingetragenPR 1316
- Vertreter eingetragenJörn Johannes RahdenPR 1316
- Vertreter eingetragenDaniel Rainer BrüggerPR 1316
- Sitz eingetragenPR 1316
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 1316
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Hamburg
- Registernummer
- PR 1316
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 03.03.20201 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Gemeinschaftliche Ausübung des Rechtsanwaltsberufs mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht. Die Partner verpflichten sich gegenseitig, die Partnerschaft bestmöglich zu…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 03.03.2020.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gemeinschaftliche Ausübung des Rechtsanwaltsberufs mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht. Die Partner verpflichten sich gegenseitig, die Partnerschaft bestmöglich zu unterstützen und die dieser übertragenen Mandate mit der erforderlichen Sorgfalt zu bearbeiten. Jeder Partner übt seinen Beruf unabhängig, eigenverantwortlich und frei von Weisungen aus. Tätigkeiten, Handlungen und/oder die Übernahme vom Ämtern, die dem Ansehen der Partnerschaft schaden könnten, sind nicht zulässig.
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