Die Greiner & Kollegen PartGmbB Rechtsanwälte mit Sitz in Friedberg ist unter PR 305 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Augsburg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Stephan Eichhorn, Christine Greiner, Tilman Kotzschmar und 1 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 22. Februar 2023.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 22.02.2023.
- Vertreter eingetragenChristine GreinerPR 305
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 305
- Sitz eingetragenPR 305
- Vertreter eingetragenStephan ReinoldPR 305
- Vertreter eingetragenTilman KotzschmarPR 305
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Augsburg
- Registernummer
- PR 305
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 22.02.20231 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Ausübung des Rechtsanwaltsberufs. Jeder Partner und jede Partnerin verpflichtet sich, seine ganze Arbeitskraft der…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Vier Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 22.02.2023.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Ausübung des Rechtsanwaltsberufs. Jeder Partner und jede Partnerin verpflichtet sich, seine ganze Arbeitskraft der Partnerschaft zu widmen, die von ihm wahrzunehmenden Mandate mit der erforderlichen Sorgfalt zu bearbeiten und sich auf seinen Tätigkeitsgebieten regelmäßig fortzubilden. Wissenschaftliche Tätigkeit einschließlich Lehrtätigkeit, Tätigkeit in berufsständischen Organisationen und in der berufsständischen Selbstverwaltung sowie politische und ehrenamtliche richterliche Tätigkeit sind zulässig, sofern sie ein angemessenes Maß nicht überschreiten.
Kontakt & Präsenz
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