Kugler, Lutz, Multrus, Fricke Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
AktivAG Traunstein · PR 124Die Kugler, Lutz, Multrus, Fricke Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mit Sitz in Rosenheim ist unter PR 124 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Traunstein eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Karl Fricke, Klaus-Martin Lutz und Robert Multrus; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind fünf Eintragungen erfolgt, die letzte am 17. Januar 2023.
Letzte Registeränderungen
Fünf Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 17.01.2023.
- Firma eingetragenPR 124
- Vertreter eingetragenKlaus-Martin LutzPR 124
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 124
- Rechtsform eingetragenPR 124
- Sitz eingetragenPR 124
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein.
- Registergericht
- Amtsgericht Traunstein
- Registernummer
- PR 124
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 17.01.20235 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Ausübung des Rechtsanwaltsberufs. Soweit Partner aus Rechtsgründen daran gehindert sind, ein Amt als Schiedsrichter…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 17.01.2023.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Ausübung des Rechtsanwaltsberufs. Soweit Partner aus Rechtsgründen daran gehindert sind, ein Amt als Schiedsrichter, Mitglied von Aufsichts- oder Beiräten, als Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker, Sequester oder Insolvenzverwalter im Namen der Partnerschaft auszuüben, handeln sie für Rechnung der Partnerschaft und auf deren Kosten.
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