(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sin- ne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die a) Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 Abgabenordnung (AO)), b) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 AO), c) Förderung der Erziehung und der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 7 AO), d) Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 AO), e) Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 21 AO), f) Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere a) Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von aa) besonders qualifizierten ambulanten Einrichtungen zur Diagnostik, Akutbehandlung, medizinischen Rehabilitation und Begutachtung von Unfallverletzten, vorwiegend von Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung, Patienten mit berufsbedingten Erkrankungen / Berufskrankheiten und anderen Patien- ten, Einrichtungen zur Durchführung medizinischer Maßnahmen der Individualprävention gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 der Berufskrankheitenverordnung einschließlich der dazugehörigen Schulungen für Patienten und Angehörige sowie sonstigen Einrichtungen, die dem Betrieb dieser ambulanten Einrichtungen zu dienen bestimmt sind, namentlich der "Unfallbehandlungsstelle Berlin", bb) Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, insbesondere zur Förderung der wissenschaftlichen For- schung auf dem Gebiet der Unfallmedizin und der berufsbedingten Erkrankungen, nebst der zeitnahen Wei- tergabe der durch diese gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere durch Veröffentlichungen, cc) Einrichtungen für die Durchführung von Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von ärztlichem Personal, Personal im Funktionsdienst und im medizinischtechnischen Dienst, medizinischem Pflege- und Hilfspersonal sowie sonstigem Personal der unter lit. aa) und bb) genannten sowie sonstigen Einrichtungen, dd) Einrichtungen für die Durchführung von Sportangeboten zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit sowie Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit, insbesondere in den Bereichen Präventi- onssport, Behindertensport und Rehabilitationssport; b) Beteiligung an Gesellschaften mit gleichlautendem, der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienli- chem Unternehmensgegenstand, gleichgültig, ob sie als gemeinnützig anerkannt sind oder nicht, Teilnah- me an Traumanetzwerken sowie Kooperation mit Universitäten, Universitätskliniken und Trägern anderer Gesundheitseinrichtungen in Forschung, Lehre und Patientenbehandlung, insbesondere zur Entwicklung und Umsetzung von Behandlungskonzepten; im gemeinnützigkeitsrechtlich unschädlichen Rahmen; eine 05.0