Zweck der Gesellschaft ist die a) Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 AO) b) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 AO), c) Förderung der Erziehung und der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 7 AO), d) Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 AO) e) Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 21 AO), f) Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 4 AO), g) Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere a) die Errichtung, die Unterhaltung und der Betrieb von aa) besonders qualifizierten ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen zur Diagnostik, Akutbehandlung, medizinischen Rehabilitation und Begutachtung von Unfallverletzten, vorwiegend von Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung, Patienten mit berufsbedingten Erkrankungen/Berufs- krankheiten und anderen Patienten sowie Einrichtungen zur Durchführung von medizinischen Maßnah- men der Individualprävention gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 der Berufskrankheitenverordnung einschließlich der dazugehörigen Schulungen für Patienten und Angehörige sowie sonstigen Einrichtungen, die dem Betrieb dieser ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen zu dienen bestimmt sind, namentlich des "BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin", bb) Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, insbesondere zur Förderung der wissenschaftlichen For- schung auf dem Gebiet der Unfallmedizin und der berufsbedingten Erkrankungen, nebst der zeitnahen Wei- tergabe der durch diese gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere durch Veröffentlichungen, cc) Einrichtungen für die Durchführung von Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von ärztlichem Personal, Personal im Funktionsdienst und im medizinischtechnischen Dienst, medizinischem Pflege- und Hilfspersonal sowie sonstigem Personal der unter lit. aa) und bb) genannten sowie sonstigen Einrichtungen, dd) Einrichtungen für die Durchführung von Sportangeboten zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit sowie Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit, insbesondere in den Bereichen Präventi- onssport, Behindertensport und Rehabilitationssport, ee) Einrichtungen für die Betreuung von Kindern, insbesondere Kindertagesstätten und Kindergärten; b) die Beteiligung an Gesellschaften mit gleichlautendem, der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienli- chem Unternehmensgegenstand, gleichgültig, ob sie als gemeinnützig anerkannt sind oder nicht, die Teil- nahme an Traumanetzwerken die Unterstützung von Projekten im Bereich des Behindertensports, die Dia- gnostik, Akutbehandlung und medizinische Rehabilitation verletzter Profi- und engagierter Freizeitsport- 21.02.2025 Seite 1 von 3 - Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts - Abruf vom 21.02.2025, 21:36 Amtsgericht Charlottenburg Ausdruck - Handelsregister Abteilung B - HRB 171521 B ler im Zentrum für Sportmedizin im "BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin" sowie die Kooperation mit dem Olympiastützpunkt Berlin zur sportmedizinischen Betreuung von Bundeskaderathleten, der Hochschu- le für Gesundheit & Sport Berlin, sowie die Kooperation mit Universitäten, Universitätskliniken und Trä- gern anderer Gesundheitseinrichtungen in Forschung, Lehre und Patientenbehandlung, insbesondere zur Entwicklung und Umsetzung von Behandlungskonzepten; im gemeinnützigkeitsrechtlich unschädlichem Rahmen; eine Beteiligung an Gesellschaften, die nicht ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwe- cke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verfolgen, ist ausgeschlos- sen, soweit eine solche Beteiligung der Anerkennung der Gesellschaft als gemeinnützig entgegensteht; c) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der unter (2) Satz 1 genannten Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, soweit sichergestellt ist, dass der Empfänger die Mittel zweckentsprechend verwendet; d) als auch das planmäßige Zusammenwirken mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Voraussetzungen im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung für die Aner- kennung als steuerbegünstigte Körperschaft (§§ 51 bis 68 AO) erfüllen zur Verwirklichung der in (2) Satz 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke, und zwar erbringt die Gesellschaft verschiedene Dienst- und Ver- sorgungsleistungen für mit der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH in einer Konzernstruktur unmittelbar oder mittelbar verbundene Unternehmen und nimmt die Dienst- und Versorgungsleistungen von konzernverbundenen Unternehmen in Anspruch, wie Management-, Beratungs- und Servicedienstleistungen, etwa Leistungen des Personalmanagements, des Finanz- und Rechnungswe- sens und Controllings, des Einkaufs, Nutzungsüberlassungen,Energieversorgungsleistungen,ITDienstleis- tungen sowie die Überlassung von Personal, welche im Rahmen eines steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs im Sinne der §§ 65 ff. AO erbracht werden. (3) Die Gesellschaft muss nicht sämtliche Zwecke mit derselben Intensität und zur selben Zeit verfolgen, sofern sämtliche Zwecke der Gesellschaft zumindest mittelfristig erfüllt werden. (4) Die Gesellschaft darf - unter Beachtung der weitergehenden Regelungen unter (5) alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf hierzu im Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung über die unter (2) Satz 2 lit. a) genannten Einrichtungen hinaus weitere Zweckbetriebe betreiben. Insbesondere kan sie zu diesem Zweck auch öffentlichrechtliche Körperschaften im Sinne des (2) Satz 2 lit. d) beliefern und versorgen. (5) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesell- schaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen und nach Maßgabe der für die Gesellschafter gelten- den gesetzlichen Bestimmungen zulässig sind. Sie dient der gesetzlichen Aufgabenerfüllung der beteilig- ten Unfallversicherungsträger (§§ 30, 85 SGB IV) und darf insoweit zur Verwirklichung des Gesellschafts- zwecks - im Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung - ihre Geschäfte im In- und EU- / EWRAusland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und Gesellschaften mit gleichartigem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand gründen, erwerben oder sich an ihnen betei- ligen oder mit ihnen kooperieren, sofern diese Vorhaben im Einklang mit den seitens der Gesellschafter wahrzunehmenden gesetzlich vorgeschriebenen (Pflichtaufgaben) oder zugelassenen Aufgaben (freiwillige Aufgaben) stehen und zu deren Erfüllung dienen (§ 30 Abs. 1SGB IV); humanitäre Hilfsmaßnahmen, For- schungskooperationen sowie Kooperationen zum medizinischen und technischen KnowHowTransfer, ins- besondere durch Personalaustausch, und im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung sind räumlich unbe- schränkt zulässig. Die Gesellschaft zeigt im Auftrag der bundesunmittelbaren Gesellschafter der für die- se zuständigen Aufsichtsbehörde die Maßnahmen der Gesellschaft an, die nach § 85 Abs. 1 bis 4 SGB IV anzeige- oder genehmigungspflichtig wären (§ 85 Abs. 5 SGB IV); die landesunmittelbaren Gesellschaf- ter zeigen diese Maßnahme der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde selbst an, es sei denn, mit dieser wur- de eine Anzeige durch die Gesellschaft selbst im Auftrag des betroffenen Gesellschafters vereinbart. Auf Verlangen einer für einen oder mehrere Gesellschafter zuständigen Aufsichtsbehörde legt die Gesellschaft überdies alle Unterlagen vor und erteilt sämtliche Auskünfte, welche die Aufsichtsbehörde zur Ausübung ihres Prüfrechts bezüglich der Beteiligung des Gesellschafters respektive der Gesellschafter benötigt.