Die BG Unfallklinik Frankfurt am Main gGmbH mit Sitz in Frankfurt am Main und Geschäftsanschrift Friedberger Landstraße 430, 60389 Frankfurt am Main ist unter HRB 103476 im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Das Stammkapital beträgt 100.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 15. September 2015. Die Geschäftsführung liegt bei Matthias Münzberg, Christina Meinel und Corinna Breunig; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind 14 Eintragungen erfolgt, die letzte am 27. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
14 Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 27.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 103476
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenHRB 103476
- Vertreter eingetragenCorinna BreunigHRB 103476
- Sitz eingetragenHRB 103476
- Rechtsform eingetragenHRB 103476
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main.
- Registergericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Registernummer
- HRB 103476
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 100.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Friedberger Landstraße 430, 60389 Frankfurt am MainStand 27.01.2025
- Gründung
- 15.09.2015
- Tag der letzten Eintragung
- 27.01.202514 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, eine Geschäftsführerin, 1 Vorsitzende der Geschäftsführung, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 27.01.2025.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
| Beteiligte | Direkt | Indirekt | Effektiv | Kontrollweg |
|---|---|---|---|---|
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) Unternehmen · ohne Register | 1,69 % | 0 % | 1,69 % | unmittelbar · kein öffentliches Register |
Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) Unternehmen · ohne Register | 6,97 % | 0 % | 6,97 % | unmittelbar · kein öffentliches Register |
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) Unternehmen · ohne Register | 3,4 % | 0 % | 3,4 % | unmittelbar · kein öffentliches Register |
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) Unternehmen · ohne Register | 1,66 % | 0 % | 1,66 % | unmittelbar · kein öffentliches Register |
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Unternehmen · ohne Register | 2,8 % | 0 % | 2,8 % | unmittelbar · kein öffentliches Register |
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post- Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) Unternehmen · ohne Register | 0,87 % | 0 % | 0,87 % | unmittelbar · kein öffentliches Register |
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) Unternehmen · ohne Register | 6,1 % | 0 % | 6,1 % | unmittelbar · kein öffentliches Register |
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) Unternehmen · ohne Register | 1,49 % | 0 % | 1,49 % | unmittelbar · kein öffentliches Register |
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Unternehmen · ohne Register | 0,09 % | 0 % | 0,09 % | unmittelbar · kein öffentliches Register |
Unfallkasse Hessen Unternehmen · ohne Register | 0,04 % | 0 % | 0,04 % | unmittelbar · kein öffentliches Register |
BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH Unternehmen | 74,9 % | 0 % | 74,9 % | unmittelbar |
Anteilseigner unbekannt Datenlücke | — | — | 1,69 % offen | kein öffentliches Register — die Kette bricht ab |
Anteilseigner unbekannt Datenlücke | — | — | 6,97 % offen | kein öffentliches Register — die Kette bricht ab |
Anteilseigner unbekannt Datenlücke | — | — | 3,4 % offen | kein öffentliches Register — die Kette bricht ab |
Anteilseigner unbekannt Datenlücke | — | — | 1,66 % offen | kein öffentliches Register — die Kette bricht ab |
Anteilseigner unbekannt Datenlücke | — | — | 2,8 % offen | kein öffentliches Register — die Kette bricht ab |
Anteilseigner unbekannt Datenlücke | — | — | 0,87 % offen | kein öffentliches Register — die Kette bricht ab |
Anteilseigner unbekannt Datenlücke | — | — | 6,1 % offen | kein öffentliches Register — die Kette bricht ab |
Anteilseigner unbekannt Datenlücke | — | — | 1,49 % offen | kein öffentliches Register — die Kette bricht ab |
Anteilseigner unbekannt Datenlücke | — | — | 0,09 % offen | kein öffentliches Register — die Kette bricht ab |
Anteilseigner unbekannt Datenlücke | — | — | 0,04 % offen | kein öffentliches Register — die Kette bricht ab |
Anteilseigner unbekannt Datenlücke | — | — | 74,9 % offen | Anteilseigner nicht bekannt — die Kette bricht ab |
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Beteiligungen und Töchter
3Weitere Mandate der Vertretung
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die a) Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 AO), b) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 AO), c) Förderung der Erziehung und der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 7 AO), d) Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 AO), e) Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 21 AO), f) Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 4 AO), g) Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere a) die Errichtung, die Unterhaltung und der Betrieb von aa) besonders qualifizierten ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen zur Diagnostik, Akutbehandlung, medizinischen Rehabilitation und Begutachtung von Unfallverletzten, vorwiegend von Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung, Patienten mit berufsbedingten Erkrankungen / Berufskrankheiten und anderen Patienten, Einrichtungen zur Durchführung von medizinischen Maßnahmen der Individualprävention gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 der Berufskrankheitenverordnung einschließlich der dazugehörigen Schulungen für Patienten und Angehörige sowie sonstigen Einrichtungen, die dem Betrieb dieser ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen zu dienen bestimmt sind, namentlich der "BG Unfallklinik Frankfurt am Main", Abruf vom 10.02.2025 07:18 Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main Abteilung B Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts Nummer der Firma: HRB 103476 -Ausdruck- Seite 2 von 4 bb) Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, insbesondere zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der Unfallmedizin und der berufsbedingten Erkrankungen, nebst der zeitnahen Weitergabe der durch diese gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere durch Veröffentlichungen, cc) Einrichtungen für die Durchführung von Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von ärztlichem Personal, Personal im Funktionsdienst und im medizinisch-technischen Dienst, medizinischem Pflege- und Hilfspersonal sowie sonstigem Personal der unter lit. aa) und bb) genannten sowie sonstigen Einrichtungen, dd) Einrichtungen für die Durchführung von Sportangeboten zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit sowie Förderung der körperlichen Leis-tungsfähigkeit, insbesondere in den Bereichen Präventionssport, Behindertensport und Rehabilitationssport, ee) Einrichtungen für die Betreuung von Kindern, insbesondere Kindertagesstätten und Kindergärten; b) die Beteiligung an Gesellschaften mit gleichlautendem, der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlichem Unternehmensgegenstand, gleichgültig, ob sie als gemeinnützig anerkannt sind oder nicht, die Teilnahme an Traumanetzwerken sowie die Kooperation mit Universitäten, Universitätskliniken und Trägern anderer Gesundheitseinrichtungen in Forschung, Lehre und Patienten-behandlung, insbesondere zur Entwicklung und Umsetzung von Behandlungskonzepten; eine Beteiligung an Gesellschaften, die nicht ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verfolgen, ist ausgeschlossen, soweit eine solche Beteiligung der Anerkennung der Gesellschaft als gemeinnützig entgegensteht; c) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der unter (2) Satz 1 genannten Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, soweit sichergestellt ist, dass der Empfänger die Mittel zweckentsprechend verwendet; d) als auch das planmäßige Zusammenwirken mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Voraussetzungen im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft (§§ 51 bis 68 AO) erfüllen zur Verwirklichung der in (2) Satz 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke. (3) Die Gesellschaft muss nicht sämtliche Zwecke mit derselben Intensität und zur selben Zeit verfolgen. (4) Die Gesellschaft darf - unter Beachtung der weitergehenden Regelungen unter (5) - alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf hierzu im Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung über die unter (2) Satz 2 lit. a) genannten Einrichtungen hinaus weitere Zweckbetriebe betreiben. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch öffentlich-rechtliche Körperschaften im Sinne des (2) Satz 2 lit. d) beliefern und versorgen. (5) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen und nach Maßgabe der für die Gesellschafter geltenden gesetzlichen Be-stimmungen zulässig sind. Sie dient der gesetzlichen Aufgabenerfüllung der beteiligten Unfallversicherungsträger (§§ 30, 85 SGB IV) und darf insoweit zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks - im Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung - ihre Geschäfte im In- und EU- / EWR-Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und Gesellschaften mit gleichartigem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand gründen, erwerben oder sich an Abruf vom 10.02.2025 07:18 Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main Abteilung B Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts Nummer der Firma: HRB 103476 -Ausdruck- Seite 3 von 4 ihnen beteiligen oder mit ihnen kooperieren, sofern diese Vorhaben im Einklang mit den seitens der Gesellschafter wahrzunehmenden gesetzlich vorgeschriebenen (Pflichtaufgaben) oder zugelassenen Aufgaben (freiwillige Aufgaben) stehen und zu deren Erfüllung dienen (§ 30 Abs. 1 SGB IV); humanitäre Hilfsmaßnahmen, Forschungskooperationen sowie Kooperationen zum medizinischen und technischen Know-How-Transfer, insbesondere durch Personalaustausch, und im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung sind räumlich unbeschränkt zulässig. Die Gesellschaft zeigt im Auftrag der bundesunmittelbaren Gesellschafter der für diese zuständigen Aufsichtsbehörde die Maßnahmen der Gesellschaft an, die nach § 85 Abs. 1 bis 4 SGB IV anzeige- oder genehmigungspflichtig wären (§ 85 Abs. 5 SGB IV); die landesunmittelbaren Gesellschafter zeigen diese Maßnahme der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde selbst an, es sei denn, mit dieser wurde eine Anzeige durch die Gesellschaft selbst im Auftrag des betroffenen Gesellschafters vereinbart. Auf Verlangen einer für einen oder mehrere Gesellschafter zuständigen Aufsichtsbehörde legt die Gesellschaft überdies alle Unterlagen vor und erteilt sämtliche Auskünfte, welche die Aufsichtsbehörde zur Ausübung ihres Prüfrechts bezüglich der Beteiligung des Gesellschafters respektive der Gesellschafter benötigt.
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