Der Theatergemeinde Ingolstadt e.V. mit Sitz in Ingolstadt ist unter VR 84 im Vereinsregister des Amtsgerichts Ingolstadt eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 25. Oktober 1965. Zur Vertretung berechtigt sind Ralf Buchhold und Claudia Hoeckle; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 20.10.2025.
- Vertreter gelöschtBarbara WiegandVR 84
- Vertreter gelöschtIrene AtzlVR 84
- Vertreter geändertRalf BuchholdVR 84
- Vertreter geändertClaudia HoeckleVR 84
- Vertretungsregelung eingetragenIst nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er den Verein allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird der Verein durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten.VR 84
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Ingolstadt.
- Registergericht
- Amtsgericht Ingolstadt
- Registernummer
- VR 84
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Gründung
- 25.10.1965
- Tag der letzten Eintragung
- 20.10.2025
- Gegenstand
- Haben, wobei bei wiederkehrenden Zahlungen jeweils der Jahreswert entscheidet - hierzu zählen nicht Forderungen hinsichtlich derer dem Verein Erstattungsansprüche gegenüber…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Vorsitzender, ein Vorstand, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 20.10.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform e.V. führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Haben, wobei bei wiederkehrenden Zahlungen jeweils der Jahreswert entscheidet - hierzu zählen nicht Forderungen hinsichtlich derer dem Verein Erstattungsansprüche gegenüber Abonnenten oder Dritten zustehen werden -, 3) Verfügungen über Gegenstände des Vereinsvermögen im Wert von mehr als EUR 2.750 EUR zum Gegenstand haben, können nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung abgegeben werden. b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:
Kontakt & Präsenz
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