Der Yacht-Club Utting e.V. ist unter VR 40373 im Vereinsregister des Amtsgerichts Augsburg eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 31. Juli 1988. Den Vorstand bilden Florian Hansch und Thomas Kaiser; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind fünf Eintragungen erfolgt, die letzte am 27. Mai 2008.
Letzte Registeränderungen
Fünf Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 27.05.2008.
- Vertreter eingetragenThomas KaiserVR 40373
- Vertreter eingetragenFlorian HanschVR 40373
- Unternehmensgegenstand eingetragenVR 40373
- Firma eingetragenVR 40373
- Rechtsform eingetragenVR 40373
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Augsburg
- Registernummer
- VR 40373
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Gründung
- 31.07.1988
- Tag der letzten Eintragung
- 27.05.20085 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Swert von über 10.000,- Euro und zum Eingehen von Verpflichtungen für den Verein, die jährliche Kosten von mehr als 2.000,- Euro zu Folge haben, ist die Genehmigung der…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Vorstände, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 27.05.2008.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform e.V. führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Swert von über 10.000,- Euro und zum Eingehen von Verpflichtungen für den Verein, die jährliche Kosten von mehr als 2.000,- Euro zu Folge haben, ist die Genehmigung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:
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