Die Stadtwerke Reinfeld (Holstein) - Ver- und Entsorgung mit Sitz in Reinfeld (Holstein) und Geschäftsanschrift Paul-von-Schoenaich-Str. 3, 23858 Reinfeld ist unter HRA 1531 im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 12. Oktober 1998. Zur Vertretung berechtigt ist Roald Wramp; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zehn Eintragungen erfolgt, die letzte am 7. Juli 2022.
Letzte Registeränderungen
Zehn Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 07.07.2022.
- Firma eingetragenHRA 1531
- Rechtsform eingetragenHRA 1531
- Vertreter eingetragenRoald WrampHRA 1531
- Sitz eingetragenHRA 1531
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRA 1531
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck.
- Registergericht
- Amtsgericht Lübeck
- Registernummer
- HRA 1531
- Geschäftsanschrift
- Paul-von-Schoenaich-Str. 3, 23858 ReinfeldStand 07.07.2022
- Gründung
- 12.10.1998
- Tag der letzten Eintragung
- 07.07.202210 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung bilden einen Eigenbetrieb der Stadt Rein- feld (Holstein) (nachfolgend "Stadt" genannt). Aufgabe des Eigenbetriebes…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 07.07.2022.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung bilden einen Eigenbetrieb der Stadt Rein- feld (Holstein) (nachfolgend "Stadt" genannt). Aufgabe des Eigenbetriebes einschließlich seiner Hilfs- und Nebenbetriebe ist die Wasserversorgung sowie die Entsorgung von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) im Stadtgebiet sicherzustellen. Die Übernahme gleichartiger Aufgaben von Umlandgemeinden durch Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge bleibt hiervon unberührt.
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