Die Stadtwerke Heppenheim mit Sitz in Heppenheim (Bergstraße) ist unter HRA 23339 im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt eingetragen. Zur Vertretung berechtigt ist Kai Kühn; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind neun Eintragungen erfolgt, die letzte am 27. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Neun Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 27.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRA 23339
- Rechtsform eingetragenHRA 23339
- Sitz eingetragenHRA 23339
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRA 23339
- Vertreter eingetragenKai KühnHRA 23339
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt.
- Registergericht
- Amtsgericht Darmstadt
- Registernummer
- HRA 23339
- Tag der letzten Eintragung
- 27.01.20259 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- (1) Die öffentlichen Einrichtungen zur Wasserversorgung, zur Abwasserbeseitigung, die Schwimmbäder, die Bedürfnisanstalten und die Notwasserversorgung der Kreisstadt Heppenheim…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
1 Betriebsleiter, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 27.01.2025.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
(1) Die öffentlichen Einrichtungen zur Wasserversorgung, zur Abwasserbeseitigung, die Schwimmbäder, die Bedürfnisanstalten und die Notwasserversorgung der Kreisstadt Heppenheim werden als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebsgesetz und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. (2) Zweck des Eigenbetriebs ist es, 2.1 die Versorgung mit Trink- und Betriebswasser im Stadtgebiet sicherzustellen. 2.2 die Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt nach den Bestimmungen des jeweils gültigen Hessischen Wassergesetzes einschließlich der Bereitstellung öffentlicher Bedürfnisanstalten wahrzunehmen, 2.3 im Rahmen der Daseinsfürsorge den Bäderbetrieb sicherzustellen, 2.4 die Notwasserbrunnen im Stadtgebiet zur Wasserversorgung in Katastrophenfällen zu betreiben.
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