Die Stadtwerke Karben mit Sitz in Karben ist unter HRA 44885 im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Georg Klein und Michael Quentin; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind sieben Eintragungen erfolgt, die letzte am 27. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Sieben Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 27.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRA 44885
- Vertreter eingetragenGeorg KleinHRA 44885
- Sitz eingetragenHRA 44885
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRA 44885
- Rechtsform eingetragenHRA 44885
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main.
- Registergericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Registernummer
- HRA 44885
- Tag der letzten Eintragung
- 27.01.20257 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die Einrichtungen der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung, des Hallenfreizeitbades, des Bauhofs und Umweltamtes, sowie die Einrichtungen der Stadt zur Energiegewinnung nach…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
2 × Betriebsleiter, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 27.01.2025.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Einrichtungen der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung, des Hallenfreizeitbades, des Bauhofs und Umweltamtes, sowie die Einrichtungen der Stadt zur Energiegewinnung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz werden als organisatorisch und wirtschaftlich selbständige Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Sondervermögen mit Sonderrechnung) in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes, der Hessischen Gemeindeordnung und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. Zweck des Eigenbetriebes ist die Versorgung der Bevölkerung und der gewerblichen und sonstigen Einrichtungen mit Trink- und Betriebswasser (Wasserversorgung) im Stadtgebiet; die Sicherstellung der Abwasserbeseitigung; der Betrieb und die Unterhaltung des Hallenfreizeitbades; die Pflege und Unterhaltung der städtischen Flächen, die Straßenreinigung und -unterhaltung, der Winterdienst, Geräte- und Lagerhaltung, Fuhrpark, die Pflege und Aufforstung von stadteigenen Wäldern, die Landschaftspflege und Pflege der Naturschutzgebiete, Baumkontrolle, Inspektion und Pflege der Gräben auf Funktionstüchtigkeit sowie das Ökopunkte-Management. Zweck des Eigenbetriebs ist ferner der Bau und Betrieb von Anlagen zur Stromgewinnung aus Erneuerbaren Energien, um hierdurch im Interesse des Klima-, Natur- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Bürger der Stadt. Der Eigenbetrieb kann alle seine Betriebszwecke fördernde und sie wirtschaftlich berührende Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann sich der Eigenbetrieb im Rahmen gesetzlicher Vorschriften geeigneter Dritter bedienen.
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