Stadtwerke Lütjenburg - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Lütjenburg

AktivAG Kiel · HRA 1899
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Die Stadtwerke Lütjenburg - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Lütjenburg mit Sitz in Lütjenburg ist unter HRA 1899 im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 1. Januar 2004. Den Vorstand bilden Dennis Schulz und Markus Willhöft; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind vier Eintragungen erfolgt, die letzte am 17. Oktober 2023.

Letzte Registeränderungen

Vier Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 17.10.2023.

  • Vertreter eingetragen
    Markus Willhöft
    HRA 1899
  • Unternehmensgegenstand eingetragen
    HRA 1899
  • Vertreter eingetragen
    Dennis Schulz
    HRA 1899
  • Sitz eingetragen
    HRA 1899
  • Rechtsform eingetragen
    HRA 1899

Stammdaten

Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Kiel.

Registergericht
Amtsgericht Kiel
Registernummer
HRA 1899
Gründung
01.01.2004
Tag der letzten Eintragung
17.10.20234 Eintragungen bisher
Gegenstand
(1) Aufgabe des Kommunalunternehmens ist: a) die Abwasserbeseitigung nach § 31 Landeswassergesetz in der Stadt Lütjenburg; b) die Abwasserbeseitigung nach § 31 Landeswassergesetz…
Branchenklassifikation
WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten

Vertretung

Zwei Vorstandsmitglieder, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 17.10.2023.

Vorstandsmitglied · Kiel · Jahrgang 1978
seit 17.10.2023
Vorstandsmitglied · Lütjenburg · Jahrgang 1982
seit 17.10.2023

Sanktionsstatus

Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.

Ergebnis gesperrt

Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.

EU-Finanzsanktionsliste
Verordnung (EU) 2580/2001 und Folgeakte
Ergebnis gesperrt
OFAC SDN List
US-Treasury, Specially Designated Nationals
Ergebnis gesperrt
UK HM Treasury
UK Sanctions List
Ergebnis gesperrt
UN Consolidated List
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
Ergebnis gesperrt
SECO Schweiz
Staatssekretariat für Wirtschaft
Ergebnis gesperrt
PEP & RCA
Politisch exponierte Personen und deren Umfeld
Ergebnis gesperrt

Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.

Dokumente

Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.

Aktueller Ausdruck
Aktuell gültige Eintragungen · PDF
Chronologischer Ausdruck
Alle Eintragungen im elektronischen Register seit 01.01.2007, auch gelöschte und geänderte · PDF
Historischer Ausdruck
Eintragungen aus der Zeit vor der elektronischen Registerführung · nicht bei registercheck hinterlegt
Nicht verfügbar
Gesellschafterliste
PDF
Nicht verfügbar
Gesellschaftsvertrag
PDF
Nicht verfügbar

Unternehmensgegenstand

Wortlaut aus dem Registerauszug.

(1) Aufgabe des Kommunalunternehmens ist: a) die Abwasserbeseitigung nach § 31 Landeswassergesetz in der Stadt Lütjenburg; b) die Abwasserbeseitigung nach § 31 Landeswassergesetz im Gebiet anderer Gemeinden und Gemeinde- teile, soweit die Stadt Lütjenburg im Zeitpunkt des lnkrafttretens dieser Satzung Aufgabenträgerin war oder soweit dem Kommunalunternehmen die Aufgabe übertragen wird; c) die Wasserversorgung in der Stadt Lütjenburg; d) die Wasserversorgung im Gebiet anderer Gemeinden und Gemeindeteile, soweit die Stadt Lütjenburg im Zeitpunkt des lnkrafttretens dieser Satzung Aufgabenträgerin war oder soweit dem Kommunalunternehmen die Aufgabe übertragen wird. Zur Erledigung der vorgenannten Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen Dritter bedienen. Zu den Aufgaben des Kommunalunternehmens gehört auch der Beitritt zu Arbeitsgemeinschaften, Unterneh- mensgemeinschaften und die Errichtung, Betriebsführung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen ein- schließlich des Abschlusses von Kooperations-, Konzessions- und Lieferverträgen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, soweit dies dem eigenen Anstaltszweck dient. Die § 101 und 102 GO gelten für das Kommunalunterneh- men entsprechend. (2) Das Kommunalunternehmen kann die in Abs. 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts wahrnehmen, auch im Wege der Aufgabenerledigung, ohne selbst Träger der Aufgabe zu werden. Die Übertragung der Aufgaben nach Abs. 1 a) und b) ist bis zum 31.12.2030 befristet. Die Stadtvertretung kann die Übertragung der Aufgaben nach Abs. 1 a) und b) jederzeit widerrufen. In die- sen Fällen erfolgt die Rückabwicklung bis zum 31 .12. des auf den Widerruf folgenden Kalenderjahres. Die Weiterübertragung der Aufgaben nach Absatz 1 a) und b) auf Dritte ist nicht zulässig.

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