Stadtwerke Lütjenburg - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Lütjenburg
AktivAG Kiel · HRA 1899Die Stadtwerke Lütjenburg - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Lütjenburg mit Sitz in Lütjenburg ist unter HRA 1899 im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 1. Januar 2004. Den Vorstand bilden Dennis Schulz und Markus Willhöft; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind vier Eintragungen erfolgt, die letzte am 17. Oktober 2023.
Letzte Registeränderungen
Vier Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 17.10.2023.
- Vertreter eingetragenMarkus WillhöftHRA 1899
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRA 1899
- Vertreter eingetragenDennis SchulzHRA 1899
- Sitz eingetragenHRA 1899
- Rechtsform eingetragenHRA 1899
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Kiel.
- Registergericht
- Amtsgericht Kiel
- Registernummer
- HRA 1899
- Gründung
- 01.01.2004
- Tag der letzten Eintragung
- 17.10.20234 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- (1) Aufgabe des Kommunalunternehmens ist: a) die Abwasserbeseitigung nach § 31 Landeswassergesetz in der Stadt Lütjenburg; b) die Abwasserbeseitigung nach § 31 Landeswassergesetz…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Vorstandsmitglieder, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 17.10.2023.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
(1) Aufgabe des Kommunalunternehmens ist: a) die Abwasserbeseitigung nach § 31 Landeswassergesetz in der Stadt Lütjenburg; b) die Abwasserbeseitigung nach § 31 Landeswassergesetz im Gebiet anderer Gemeinden und Gemeinde- teile, soweit die Stadt Lütjenburg im Zeitpunkt des lnkrafttretens dieser Satzung Aufgabenträgerin war oder soweit dem Kommunalunternehmen die Aufgabe übertragen wird; c) die Wasserversorgung in der Stadt Lütjenburg; d) die Wasserversorgung im Gebiet anderer Gemeinden und Gemeindeteile, soweit die Stadt Lütjenburg im Zeitpunkt des lnkrafttretens dieser Satzung Aufgabenträgerin war oder soweit dem Kommunalunternehmen die Aufgabe übertragen wird. Zur Erledigung der vorgenannten Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen Dritter bedienen. Zu den Aufgaben des Kommunalunternehmens gehört auch der Beitritt zu Arbeitsgemeinschaften, Unterneh- mensgemeinschaften und die Errichtung, Betriebsführung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen ein- schließlich des Abschlusses von Kooperations-, Konzessions- und Lieferverträgen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, soweit dies dem eigenen Anstaltszweck dient. Die § 101 und 102 GO gelten für das Kommunalunterneh- men entsprechend. (2) Das Kommunalunternehmen kann die in Abs. 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts wahrnehmen, auch im Wege der Aufgabenerledigung, ohne selbst Träger der Aufgabe zu werden. Die Übertragung der Aufgaben nach Abs. 1 a) und b) ist bis zum 31.12.2030 befristet. Die Stadtvertretung kann die Übertragung der Aufgaben nach Abs. 1 a) und b) jederzeit widerrufen. In die- sen Fällen erfolgt die Rückabwicklung bis zum 31 .12. des auf den Widerruf folgenden Kalenderjahres. Die Weiterübertragung der Aufgaben nach Absatz 1 a) und b) auf Dritte ist nicht zulässig.
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