Stadtwerke Espelkamp Anstalt des öffentlichen Rechts
AktivAG Bad Oeynhausen · HRA 5681Die Stadtwerke Espelkamp Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Espelkamp ist unter HRA 5681 im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 4. November 2020. Den Vorstand bildet Klaus Hagemeier; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind sieben Eintragungen erfolgt, die letzte am 14. August 2023.
Letzte Registeränderungen
Sieben Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 14.08.2023.
- Sitz eingetragenHRA 5681
- Rechtsform eingetragenHRA 5681
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRA 5681
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenHRA 5681
- Vertreter eingetragenKlaus HagemeierHRA 5681
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen.
- Registergericht
- Amtsgericht Bad Oeynhausen
- Registernummer
- HRA 5681
- Gründung
- 04.11.2020
- Tag der letzten Eintragung
- 14.08.20237 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- (1) Aufgaben des Kommunalunternehmens sind: - Versorgung des Stadtgebietes mit Trink-, Brauch- und Löschwasser nach den gesetzlichen Vorschriften, - Entsorgung des Abwassers nach…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Vorstand, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 14.08.2023.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Beteiligungen und Töchter
1Weitere Mandate der Vertretung
1Kommanditist in
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
(1) Aufgaben des Kommunalunternehmens sind: - Versorgung des Stadtgebietes mit Trink-, Brauch- und Löschwasser nach den gesetzlichen Vorschriften, - Entsorgung des Abwassers nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Rahmen dieser Aufgabe überträgt die Stadt Espelkamp dem Kommunalunternehmen gemäß §§ 46 Abs. 1, 52 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in Verbindung mit § 56 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die ihr obliegende Abwasserbeseitigungspflicht sowie die sich aus § 59 LWG NRW in Verbindung mit der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen - Selbstüberwachungsverordnung Abwasser- (S üwVO Abwasser) für die Gemeinde ergebenden Aufgaben, - Annahme und Mitbehandlung flüssiger biologischer Abfälle zur Verwertung nach den behördlichen Genehmigungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften - Betrieb der Bäder, - Wärme- und Energieversorgung, - Übernahme, Betrieb und Unterhaltung von Versorgungsnetzen für die Strom- und Gasversorgung auf dem Gebiet der Stadt Espelkamp - Ingenieurleistungen für die Stadt Espelkamp und für Dritte Auftraggeber, - Übernahme, Errichtung und Instandhaltung von passiven Telekommunikationsnetzinfrastrukturen einschließlich unbeschalteter Glasfaser auf dem Stadtgebiet sowie die Koordination des Baus und Betriebs solcher Netzinfrastrukturen zum Zwecke der Endkundenversorgung durch private Unternehmen, - Wirtschaftsförderung. Hierzu gehört auch die Wahrnehmung von Aufgaben der Erschließung in den vorgenannten Aufgabenbereichen sowie die Einrichtung und Unterhaltung von Nebenbetrieben und Einrichtungen, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. (2) Das Kommunalunternehmen kann im Rahmen des gesetzlich Zulässigen von der Stadt Espelkamp als Erfüllungsgehilfe zur Wahrnehmung von städtischen Aufgaben herangezogen werden, wenn a) ein öffentlicher Zweck die Betätigung erfordert, b) die Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde steht und c) der öffentliche Zweck durch andere Unternehmen nicht besser und wirtschafilicher Abruf vom 25.02.2025 22:18 Handelsregister A des Amtsgerichts Bad Oeynhausen Abteilung A Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts Nummer der Firma: HRA 5681 Abdruck Seite 2 von 3 erfüllt werden kann. Die Heranziehung erfolgt im Einzelfall durch den Abschluss einer gesonderten öffentlichrechtlichen Vereinbarung. Die Stadt Espelkamp erstattet dem Kommunalunternehmen alle im Zusammenhang mit der Heranziehung anfallenden Kosten. (3) Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunal unternehmen an anderen Unternehmen beteiligen oder Unternehmen oder Einrichtungen gründen oder eine bestehende Beteiligung erhöhen, wenn das dem Anstaltszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung der Stadtwerke auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. (4) Das Kommunalunternehmen kann die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben unter den Voraussetzungen des § 107 Abs. 3 GO NW auch für andere Gemeinden wahrnehmen. (5) Das Kommunalunternehmen ist nach § 114 a Abs. 3 GO NRW berechtigt, für die nach § 2 Abs. 1 übertragenen Aufgabengebiete anstelle der Stadt Satzungen zu erlassen, unter den Voraussetzungen des §9GO NRW durch Satzung einen Anschluss und Benutzungszwang der öffentlichen Einrichtung anzuordnen,
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