Die RSAG Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Siegburg und Geschäftsanschrift Pleiser Hecke 4, 53721 Siegburg ist unter HRA 5897 im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 12. Dezember 2013. Den Vorstand bilden Sascha van Keeken und Michael Dreschmann; drei Prokuristen sind eingetragen. Bisher sind sechs Eintragungen erfolgt, die letzte am 20. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Sechs Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 20.01.2025.
- Vertreter gelöschtLudgera DeckingHRA 5897
- Prokura geändertKathrin KretschmerHRA 5897
- Prokura eingetragenKathrin KretschmerHRA 5897
- Vertreter eingetragenSascha van KeekenHRA 5897
- Rechtsform eingetragenDie Sitzung des Kreistages vom hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand der RSAG AöR) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes, in § 4 (Betriebsaustattung), in § 6 (Vorstand), in § 7 (Verwaltungsrat), in § 8 (Zuständigkeiten des Verwaltungsrates), in § 12 (Wirtschaftsführung, Rechnungslegung, Ergebnisverwendung), in § 13 (Wirtschaftsjahr der RSAG AöR), in § 15 (Offenlegung der Bezüge der Organmitglieder), in § 17 (Bekanntmachungen) sowie in § 19 (Inkrafttreten und Übergangsregelung) beschlossen.HRA 5897
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Siegburg
- Registernummer
- HRA 5897
- Geschäftsanschrift
- Pleiser Hecke 4, 53721 SiegburgStand 20.01.2025
- Gründung
- 12.12.2013
- Tag der letzten Eintragung
- 20.01.20256 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- (1) Die RSAG AöR führt folgende, vom Rhein-Sieg-Kreis auf sie übertragene Aufgaben eigenverantwortlich und im eigenen Namen durch (§§ 53 Absatz 1 KrO NRW i. V. m. 114 a Absatz 3…
- Branchenklassifikation
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Vertretung
Zwei Vorstände, drei Prokuristen. Stand der letzten Eintragung: 20.01.2025.
Prokura
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
3Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
(1) Die RSAG AöR führt folgende, vom Rhein-Sieg-Kreis auf sie übertragene Aufgaben eigenverantwortlich und im eigenen Namen durch (§§ 53 Absatz 1 KrO NRW i. V. m. 114 a Absatz 3 Satz 1 GO NRW): a) Einsammlung, Beförderung und ggf. Umschlag aller im Kreisgebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushalten sowie von im Kreisgebiet anfallenden Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen. Davon umfasst sind auch die nach § 17 Absatz 1 Satz 2 KrWG der RSAG AöR als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgerin zu überlassenden Abfälle, die aufgrund ihrer Art, Menge oder Beschaffenheit nicht mit den in Haushaltungen anfallenden Abfällen eingesammelt oder befördert werden können und von den Abfallbesitzenden/-erzeugenden an die Anlagen der RSAG AöR anzuliefern sind. b) Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung von Straßenpapierkörben sowie das Einsammeln und Befördern der darin befindlichen Abfälle. c) Einsammeln und Befördern der der regelmäßigen Grundstücksentsorgung zuzuordnenden im Kreisgebiet fortgeworfenen und verbotswidrig abgelagerten Abfälle (einschließlich Schwemmsel) von den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken. d) Erhebung der Abfallgebühren nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in der jeweils gültigen Fassung für die nach § 2 Absatz 1 übertragenen Aufgaben einschließlich der in der Satzung über die Gebührenerhebung im Bereich der Abfallentsorgung des Rhein-Sieg-Kreises aufgeführten Gebühren. Sofern die unter lit. a) bis d) übertragenen Aufgaben originär den kreisangehörigen Städten und Gemeinden obliegen, geht die Aufgabenübertragung nur soweit über, wie der Rhein-Sieg-Kreis dazu von diesen berechtigt ist. a) Entsorgung aller im Kreisgebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushalten sowie von im Kreisgebiet anfallenden Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen, sowie der weiteren in Ziffer 1 genannten Abfälle gemäß den §§ 17 und 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. § 5 Kreislaufwirtschaftsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LKrWG NRW). b) Dies gilt nicht für die Entsorgung der im Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises angefallenen und überlassenen Sperrmüllabfälle, Abfälle aus Papier, Pappe und Kartonagen (PPK), Bioabfälle, der sonstigen Abfälle aus privaten Haushalten sowie Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen gemäß §§ 17 Absatz 1 und 20 KrWG i. V. m. § 5 LKrWG NRW, soweit diese Entsorgungsaufgaben gemäß § 4 Absatz 2 lit. Abruf vom 25.02.2025 22:46 Handelsregister A des Amtsgerichts Siegburg Abteilung A Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts Nummer der Firma: HRA 5897 Abdruck Seite 2 von 4 b) der Verbandssatzung auf den Zweckverband Rheinische Entsorgungs-Kooperation (REK) übertragen worden sind.
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