Kommunalservice Landkreis Börde Anstalt des öffentlichen Rechts

AktivAG Stendal · HRA 22080
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Die Kommunalservice Landkreis Börde Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Wolmirstedt und Geschäftsanschrift Schwimmbadstr. 2 a, 39326 Wolmirstedt ist unter HRA 22080 im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal eingetragen. Den Vorstand bilden Solweig Dittmer, Tobias Biewend und Dennis Schulze; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind 18 Eintragungen erfolgt, die letzte am 25. Juli 2025.

Letzte Registeränderungen

18 Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 25.07.2025.

  • Vertretungsregelung eingetragen
    Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
    HRA 22080
  • Rechtsform eingetragen
    Mit Beschluss vom hat der Kreistag des Landkreises Börde nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls die Neufassung der Satzung beschlossen.
    HRA 22080
  • Vertreter geändert
    Dennis Schulze
    HRA 22080
  • Vertreter eingetragen
    Tobias Biewend
    HRA 22080
  • Vertreter eingetragen
    Dennis Schulze
    HRA 22080

Stammdaten

Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Stendal.

Registergericht
Amtsgericht Stendal
Registernummer
HRA 22080
Geschäftsanschrift
Schwimmbadstr. 2 a, 39326 WolmirstedtStand 25.07.2025
Tag der letzten Eintragung
25.07.202518 Eintragungen bisher
Gegenstand
(1) Der Landkreis überträgt der Anstalt die Aufgaben als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß § 3 AbfG LSA im Gebiet des Landkreises. Die Anstalt übernimmt die…

Vertretung

Drei Vorstände, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 25.07.2025.

Vorstand · Oschersleben (Bode) OT Hadmersleben · Jahrgang 1964
seit 03.02.2017
Vorstand · Niedere Börde OT Klein Ammensleben · Jahrgang 1979
seit 25.07.2025
Vorstand · Oschersleben (Bode) OT Hadmersleben · Jahrgang 1975
seit 10.04.2025

Sanktionsstatus

Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.

Ergebnis gesperrt

Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.

EU-Finanzsanktionsliste
Verordnung (EU) 2580/2001 und Folgeakte
Ergebnis gesperrt
OFAC SDN List
US-Treasury, Specially Designated Nationals
Ergebnis gesperrt
UK HM Treasury
UK Sanctions List
Ergebnis gesperrt
UN Consolidated List
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
Ergebnis gesperrt
SECO Schweiz
Staatssekretariat für Wirtschaft
Ergebnis gesperrt
PEP & RCA
Politisch exponierte Personen und deren Umfeld
Ergebnis gesperrt

Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.

Dokumente

Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.

Aktueller Ausdruck
Aktuell gültige Eintragungen · PDF
Chronologischer Ausdruck
Alle Eintragungen im elektronischen Register, auch gelöschte und geänderte · PDF
Historischer Ausdruck
Eintragungen aus der Zeit vor der elektronischen Registerführung · nicht bei registercheck hinterlegt
Nicht verfügbar
Gesellschafterliste
PDF
Nicht verfügbar
Gesellschaftsvertrag
PDF
Nicht verfügbar

Unternehmensgegenstand

Wortlaut aus dem Registerauszug.

(1) Der Landkreis überträgt der Anstalt die Aufgaben als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß § 3 AbfG LSA im Gebiet des Landkreises. Die Anstalt übernimmt die Pflichten, Aufgaben und Rechte des Landkreises gemäß § 3 des AbfG LSA und die hieraus erwachsenen sonstigen Pflichten und Rechte. (2) Die Anstalt erstellt das Abfallwirtschaftskonzept gemäß § 8 AbfG LSA für das Gebiet des Landkreises. Das Abfallwirtschaftskonzept berücksichtigt insbesondere die Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen. (3) Die Anstalt hat insbesondere die Aufgabe, die im Landkreis angefallenen und überlassenen Abfälle zu sammeln, zu befördern, zu behandeln, zu lagern, abzulagern und ergänzende Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele der Abfallwirtschaft gemäß § 1 Abs. 1 AbfG LSA durchzuführen. Hierzu plant, errichtet, betreibt und verwaltet sie die erforderlichen Anlagen. Darüber hinaus kann sich die Anstalt im Rahmen des § 128 Abs. 1 KVG LSA in der jeweils geltenden Fassung, an der Erfassung von nicht überlassungspflichtigen Wertstoffen und Tätigkeiten gewerblicher Art im Rahmen der Abfall- und Wertstoffwirtschaft beteiligen. (4) Die Anstalt regelt die Abfallentsorgung durch Erlass entsprechender Satzungen für das Gebiet des Landkreises. (5) Der Anstalt können von dem Landkreis weitere Aufgaben übertragen werden. (6) Die Anstalt kann sich zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben Dritter bedienen. Soweit zur Erfüllung von Aufgaben Leistungen des Landkreises in Anspruch genommen werden, sind diese angemessen zu vergüten. (7) Die Anstalt kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck gemäß Abs. 1 dient. Die Anstalt ist weiter berechtigt, alle Maßnahmen und Geschäfte zu tätigen, die dem Unternehmenszweck gemäß Abs. 1 dienen.

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