PLANWERK Stadtentwicklung | Dr. Preising, Schramm & Sperr Stadtplaner PartG mbB
AktivAG Nürnberg · PR 297Die PLANWERK Stadtentwicklung | Dr. Preising, Schramm & Sperr Stadtplaner PartG mbB ist unter PR 297 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Nürnberg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Tobias Dr.-Ing. Preising und Gunter Schramm; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind drei Eintragungen erfolgt, die letzte am 11. Januar 2021.
Letzte Registeränderungen
Drei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 11.01.2021.
- Vertreter eingetragenTobias Dr.-Ing. PreisingPR 297
- Vertreter eingetragenGunter SchrammPR 297
- Firma eingetragenPR 297
- Rechtsform eingetragenPR 297
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 297
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg.
- Registergericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Registernummer
- PR 297
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 11.01.20213 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Stadtplaner und Stadtentwicklung, Stadtmarketing und Verkehrsplanung. Zum Gegenstand gehören auch alle mit der gemeinschaftlichen…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 11.01.2021.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Stadtplaner und Stadtentwicklung, Stadtmarketing und Verkehrsplanung. Zum Gegenstand gehören auch alle mit der gemeinschaftlichen Berufsausübung in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Partnerschaft ist berechtigt, weitere Tätigkeiten auszuüben, die im Rahmen des anzuwendenden Berufsrechtes zugelassen sind. Die für die Berufsangehörigen als Stadtplaner und Architekten geltende Berufsordnung (StAnz Nr. 49/2015) hergeleitet nach dem Art. 3 und 24 BauKaG Bayern wird von der Partnerschaft beachtet. Darüber hinaus beachtet die Partnerschaft die berufsrechtlichen Vorgaben des Architekten- bzw. Baukammergesetzes in seiner jeweils geltenden Fassung, insbesondere die nach Art. 8- 11 BauKaG Bayern geltenden Berufspflichten und die gesetzlichen Regelungen zur Gründung einer Architekten- oder Stadtplanergesellschaft.
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