Die Liebscher-Tauber+Tauber Architekten PartG mbB mit Sitz in Berlin ist unter PR 1469 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Annegret Liebscher-Tauber und Cornelius Tauber; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 29. April 2020.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 29.04.2020.
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 1469
- Firma eingetragenPR 1469
- Rechtsform eingetragenPR 1469
- Vertreter eingetragenCornelius TauberPR 1469
- Vertreter eingetragenAnnegret Liebscher-TauberPR 1469
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Charlottenburg
- Registernummer
- PR 1469
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 29.04.20201 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Die Partner schließen sich zur gemeinschaftlichen Ausübung von freischaffenden Architektentätigkeiten in Wahrnehmung der gesetzlichen Berufsaufgaben der Architekten gemäß §§ 1, 2…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.04.2020.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Partner schließen sich zur gemeinschaftlichen Ausübung von freischaffenden Architektentätigkeiten in Wahrnehmung der gesetzlichen Berufsaufgaben der Architekten gemäß §§ 1, 2 Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) zusammen. Zu diesen Berufsaufgaben gehören insbesondere die gestaltende, baukünstlerische, technische, ökologische, soziale und wirtschaftliche Planung von Bauwerken, Landschaf- ten und Freianlagen sowie die Beratung, Betreuung und Vertretung der Auftraggeber in den mit der Planung und Durchführung von Vorhaben zusammenhängenden Fragen. Umfasst sind ferner die Koordinierung und Überwachung baulicher Ausführungen. Die Partner sind verpflichtet, diesen Zweck zu fördern.
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