Die LHP Hahn & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB mit Sitz in Bad Windsheim ist unter PR 22 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Fürth eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Florian Hahn und Bettina Wolfarth; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwölf Eintragungen erfolgt, die letzte am 27. September 2023.
Letzte Registeränderungen
Zwölf Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 27.09.2023.
- Vertreter eingetragenBettina WolfarthPR 22
- Sitz eingetragenPR 22
- Firma eingetragenPR 22
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 22
- Vertreter eingetragenFlorian HahnPR 22
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Fürth.
- Registergericht
- Amtsgericht Fürth
- Registernummer
- PR 22
- Rechtsform
- Partnerschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 27.09.202312 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Gegenstand der Partnerschaft ist, die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die vereinbarten Tätigkeiten gemäß § 33 i.V. mit § 57 Satz 3 StBerG. Ausdrücklich nicht…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 27.09.2023.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
3Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gegenstand der Partnerschaft ist, die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die vereinbarten Tätigkeiten gemäß § 33 i.V. mit § 57 Satz 3 StBerG. Ausdrücklich nicht Gegenstand der Partnerschaft sind Tätigkeiten, die Vorbehaltsaufgaben der Wirtschaftsprüfer sind. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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