Die Dietzel & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB ist unter PR 293 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Nürnberg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Paul Dietzel und Hildegard Sandner; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 19. Oktober 2018.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 19.10.2018.
- Firma eingetragenPR 293
- Rechtsform eingetragenPR 293
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 293
- Vertreter eingetragenHildegard SandnerPR 293
- Vertreter eingetragenPaul DietzelPR 293
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg.
- Registergericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Registernummer
- PR 293
- Rechtsform
- Partnerschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 19.10.20181 Eintragung bisher
- Gegenstand
- (1) Gegenstand der Partnerschaft ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. (2)…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 19.10.2018.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
(1) Gegenstand der Partnerschaft ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. (2) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie zum Beispiel Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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