Die Asmus-Reimer & Partner Steuerberater mbB mit Sitz in Flensburg ist unter PR 864 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Kiel eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Paul Thiele, Elke Asmus-Reimer und Henning Aye; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 20. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 20.01.2025.
- Rechtsform eingetragenPR 864
- Vertreter geändertElke Asmus-ReimerPR 864
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 864
- Vertreter eingetragenPaul ThielePR 864
- Firma eingetragenPR 864
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Kiel.
- Registergericht
- Amtsgericht Kiel
- Registernummer
- PR 864
- Rechtsform
- Partnerschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 20.01.20252 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Gegenstand der Partnerschaft sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit ver- einbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 20.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gegenstand der Partnerschaft sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit ver- einbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerbera- ters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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