Die Leuteritz Schiener Rechtsanwalts-Partnerschaft mbB mit Sitz in Bamberg ist unter PR 61 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Bamberg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Martina Leuteritz, Markus Hollfelder, Oliver Leuteritz und 2 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind fünf Eintragungen erfolgt, die letzte am 10. August 2023.
Letzte Registeränderungen
Fünf Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 10.08.2023.
- Vertreter eingetragenMonika TrägerPR 61
- Sitz eingetragenPR 61
- Firma eingetragenPR 61
- Vertreter eingetragenOliver LeuteritzPR 61
- Vertreter eingetragenMartina LeuteritzPR 61
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Bamberg.
- Registergericht
- Amtsgericht Bamberg
- Registernummer
- PR 61
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 10.08.20235 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die gemeinsame Berufsausübung der Gesellschafter als Rechtsanwälte. Im Rahmen des § 59 a BRAO können auch andere Berufsträger der wirtschafts- und rechtsberatenden Berufe in die…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Fünf Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 10.08.2023.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
4Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinsame Berufsausübung der Gesellschafter als Rechtsanwälte. Im Rahmen des § 59 a BRAO können auch andere Berufsträger der wirtschafts- und rechtsberatenden Berufe in die Gesellschaft aufgenommen werden.
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