Rechtsanwaltskanzlei Wings & Kunz Partnerschaftsgesellschaft
AktivAG Essen · PR 5125Die Rechtsanwaltskanzlei Wings & Kunz Partnerschaftsgesellschaft mit Sitz in Gelsenkirchen ist unter PR 5125 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Ann-Katrin Kunz und Thomas Wings; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 7. März 2022.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 07.03.2022.
- Sitz eingetragenGelsenkirchenPR 5125
- Vertreter eingetragenAnn-Katrin KunzPR 5125
- Vertreter eingetragenThomas WingsPR 5125
- Firma eingetragenRechtsanwaltskanzlei Wings & Kunz PartnerschaftsgesellschaftPR 5125
- Vertretungsregelung eingetragenJeder Partner vertritt einzeln.PR 5125
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Essen.
- Registergericht
- Amtsgericht Essen
- Registernummer
- PR 5125
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 07.03.20221 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Die gemeinsame Ausübung des Anwaltsberufs der Gesellschafterinnen und Gesellschafter. Im Rahmen des § 59a BRAO können auch andere Berufsträger der wirtschafts- und…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 07.03.2022.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinsame Ausübung des Anwaltsberufs der Gesellschafterinnen und Gesellschafter. Im Rahmen des § 59a BRAO können auch andere Berufsträger der wirtschafts- und rechtsberatenden Berufe in die Gesellschaft aufgenommen werden.
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