Die Dr. Geisler, Dr. Franke Rechtsanwälte Partnerschaft mbB ist unter PR 3645 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Christoph Dr. Franke und Hans Dr. Geisler; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenPR 3645
- Rechtsform eingetragenPR 3645
- Vertreter eingetragenHans Dr. GeislerPR 3645
- Vertretungsregelung eingetragenJeder Partner vertritt einzeln.PR 3645
- Firma eingetragenDr. Geisler, Dr. Franke Rechtsanwälte Partnerschaft mbBPR 3645
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Essen.
- Registergericht
- Amtsgericht Essen
- Registernummer
- PR 3645
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.20251 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Die gemeinsame Ausübung des Anwaltsberufs der Gesellschafter. Im Rahmen des § 59 a BRAO können auch andere Berufsträger der wirtschafts- und rechtsberatenden Berufe in die…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinsame Ausübung des Anwaltsberufs der Gesellschafter. Im Rahmen des § 59 a BRAO können auch andere Berufsträger der wirtschafts- und rechtsberatenden Berufe in die Gesellschaft aufgenommen werden.
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