Kurz & Schmitt PartG mbB Steuerberatungsgesellschaft Buchprüfungsgesellschaft

AktivAG Mannheim · PR 700453
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Die Kurz & Schmitt PartG mbB Steuerberatungsgesellschaft Buchprüfungsgesellschaft mit Sitz in Karlsruhe ist unter PR 700453 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Mannheim eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Stephan Kurz und Pierre Schmitt; eine Prokura ist nicht eingetragen.

Letzte Registeränderungen

Die letzte Eintragung stammt vom 28.12.2018.

  • Unternehmensgegenstand eingetragen
    (1) Gegenstand der Partnerschaft sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 i.V.m. § 43 a Abs. 2 WPO. (2) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters oder des vereidigten Buchprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG und § 43 a Abs. 3 Nr. 1 WPO wie z.B. Handelsund Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. (3) Die Partnerschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater und Buchprüfer mit beruflicher Niederlassung am Ort der Zweigniderlassung sein (§ 34 Abs. 2 StBerG, §§ 3 Abs. 3, 47 WPO).
    PR 700453
  • Firma eingetragen
    Kurz & Schmitt PartG mbB Steuerberatungsgesellschaft Buchprüfungsgesellschaft
    PR 700453
  • Sitz eingetragen
    PR 700453
  • Rechtsform eingetragen
    PR 700453
  • Vertretungsregelung eingetragen
    Die Partner vertreten einzeln.
    PR 700453

Stammdaten

Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim.

Registergericht
Amtsgericht Mannheim
Registernummer
PR 700453
Rechtsform
Partnerschaftsgesellschaft
Tag der letzten Eintragung
28.12.2018
Gegenstand
(1) Gegenstand der Partnerschaft sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken…
Branchenklassifikation
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Vertretung

Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.12.2018.

Partner · Bad Wildbad · Jahrgang 1961
seit 28.12.2018
Partner · Weingarten · Jahrgang 1983
seit 28.12.2018

Kontrollstruktur

Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.

Sanktionsstatus

Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.

Ergebnis gesperrt

Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.

EU-Finanzsanktionsliste
Verordnung (EU) 2580/2001 und Folgeakte
Ergebnis gesperrt
OFAC SDN List
US-Treasury, Specially Designated Nationals
Ergebnis gesperrt
UK HM Treasury
UK Sanctions List
Ergebnis gesperrt
UN Consolidated List
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
Ergebnis gesperrt
SECO Schweiz
Staatssekretariat für Wirtschaft
Ergebnis gesperrt
PEP & RCA
Politisch exponierte Personen und deren Umfeld
Ergebnis gesperrt

Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.

Dokumente

Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.

Aktueller Ausdruck
Aktuell gültige Eintragungen · PDF
Chronologischer Ausdruck
Alle Eintragungen im elektronischen Register, auch gelöschte und geänderte · PDF
Historischer Ausdruck
Eintragungen aus der Zeit vor der elektronischen Registerführung · nicht bei registercheck hinterlegt
Nicht verfügbar
Gesellschafterliste
PDF
Nicht verfügbar
Gesellschaftsvertrag
PDF
Nicht verfügbar

Unternehmensgegenstand

Wortlaut aus dem Registerauszug.

(1) Gegenstand der Partnerschaft sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 i.V.m. § 43 a Abs. 2 WPO. (2) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters oder des vereidigten Buchprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG und § 43 a Abs. 3 Nr. 1 WPO wie z.B. Handelsund Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. (3) Die Partnerschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater und Buchprüfer mit beruflicher Niederlassung am Ort der Zweigniderlassung sein (§ 34 Abs. 2 StBerG, §§ 3 Abs. 3, 47 WPO).

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