Körner Architekturbüro, Architekt & Innenarchitekt PartG mbB
AktivAG Traunstein · PR 255Die Körner Architekturbüro, Architekt & Innenarchitekt PartG mbB ist unter PR 255 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Traunstein eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Michael Dr. Körner und Monika Körner; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 18. September 2024.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 18.09.2024.
- Firma eingetragenPR 255
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 255
- Vertreter eingetragenMichael Dr. KörnerPR 255
- Rechtsform eingetragenPR 255
- Vertreter eingetragenMonika KörnerPR 255
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein.
- Registergericht
- Amtsgericht Traunstein
- Registernummer
- PR 255
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 18.09.20241 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Gemeinschaftliche Berufsausübung der Gesellschafter als Architekt und Innenarchitekt in einer Partnerschaftsgesellschaft. Die Partnerschaftsgesellschaft ist insofern zu allen…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 18.09.2024.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gemeinschaftliche Berufsausübung der Gesellschafter als Architekt und Innenarchitekt in einer Partnerschaftsgesellschaft. Die Partnerschaftsgesellschaft ist insofern zu allen Berufsaufgaben der (Hochbau- )Architekten gem. Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Abs. 6 BauKaG sowie der Innenarchitekten gem. Art. 3 Abs. 2 i.V.m. Abs. 6 BauKaG berechtigt.
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