Die Kern + Repper Architekten, Partnerschaft mbB BLAUWERK mit Sitz in München ist unter PR 364 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Christian Kern und Thomas Repper; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind drei Eintragungen erfolgt, die letzte am 10. Juni 2022.
Letzte Registeränderungen
Drei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 10.06.2022.
- Rechtsform eingetragenPR 364
- Vertreter eingetragenThomas RepperPR 364
- Vertreter eingetragenChristian KernPR 364
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 364
- Firma eingetragenName geändert, nun: Kern + Repper Architekten, Partnerschaft mbB BLAUWERKPR 364
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- PR 364
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 10.06.20223 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Gemeinsame Ausübung der Berufsaufgaben des Architekten, gem. Artikel 1 Abs. 1, Abs. 4, Abs. 5 Bayer. Architektengesetz.
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 10.06.2022.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gemeinsame Ausübung der Berufsaufgaben des Architekten, gem. Artikel 1 Abs. 1, Abs. 4, Abs. 5 Bayer. Architektengesetz.
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