Die Boschmann + Feth Architekten Stadtplaner PartG mbB ist unter PR 2216 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Marc Boschmann, Stephan Feth, Eva Huber und 1 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 28. September 2021.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 28.09.2021.
- Vertreter eingetragenMarlen SalvatPR 2216
- Vertreter eingetragenStephan FethPR 2216
- Sitz eingetragenMünchenPR 2216
- Vertretungsregelung eingetragenDie Partner Boschmann und Feth vertreten einzeln, die Partner Salvat und Huber gemeinsam mit dem Partner Boschmann oder Feth.PR 2216
- Unternehmensgegenstand eingetragenGemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten; Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach Art. 3 Abs. 1 - 3 und Abs. 4 sowie Abs. 6 BauKaG, gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken sowie Planungsleistungen gemäß Leistungsbildern der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) unter Beachtung der für Berufsangehörige nach dem Baukammerngesetz bestehenden Pflichten.PR 2216
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- PR 2216
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 28.09.20211 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten; Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach Art. 3 Abs. 1 - 3 und Abs. 4 sowie Abs. 6 BauKaG, gestaltende, technische und wirtschaftliche…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Vier Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.09.2021.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, eines liegt für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten; Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach Art. 3 Abs. 1 - 3 und Abs. 4 sowie Abs. 6 BauKaG, gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken sowie Planungsleistungen gemäß Leistungsbildern der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) unter Beachtung der für Berufsangehörige nach dem Baukammerngesetz bestehenden Pflichten.
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