Die BOCK NEUHAUS PARTNER Architekten PartGmbB mit Sitz in Coesfeld ist unter PR 3738 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Silke Dipl.-Ing. Grewe, Meinhard Dipl.-Ing. Neuhaus und Britta Dipl.-Ing. Richter; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind vier Eintragungen erfolgt, die letzte am 22. Januar 2024.
Letzte Registeränderungen
Vier Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 22.01.2024.
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 3738
- Sitz eingetragenPR 3738
- Firma eingetragenPR 3738
- Vertreter eingetragenMeinhard Dipl.-Ing. NeuhausPR 3738
- Rechtsform eingetragenPR 3738
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Essen.
- Registergericht
- Amtsgericht Essen
- Registernummer
- PR 3738
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 22.01.20244 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten. Umfasst sind inbesondere Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), insbesondere Planungs-…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 22.01.2024.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten. Umfasst sind inbesondere Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), insbesondere Planungs-, Beratungs-, Überwachungs- und Betreuungsaufgaben auf dem Gebiete des Hochbaus und des Städtebaus.
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