Die Architektengruppe KWP Koziol Waldmann PartGmbB mit Sitz in Stuttgart ist unter PR 151 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Silke Waldmann-Eboni und Sabine Koziol; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind drei Eintragungen erfolgt, die letzte am 28. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Drei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 28.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenPR 151
- Vertreter eingetragenSilke Waldmann-EboniPR 151
- Rechtsform eingetragenPR 151
- Vertreter eingetragenSabine KoziolPR 151
- Firma eingetragenPR 151
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart.
- Registergericht
- Amtsgericht Stuttgart
- Registernummer
- PR 151
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.20253 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die gemeinschaftliche Berufsausübung als freie Architekten, d. h. die von Lieferinteressen unabhängige Übernahme von Leistungen nach der Honorarverordnung für Architekten…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinschaftliche Berufsausübung als freie Architekten, d. h. die von Lieferinteressen unabhängige Übernahme von Leistungen nach der Honorarverordnung für Architekten, insbesondere Planung-, Beratungs-, Überwachungs- und Betreuungsaufgaben des Hochbaus und des Städtebaus.
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