Die Wunderle + Partner Architekten mbB mit Sitz in Neusäß und Geschäftsanschrift Am Dreieck 6, 86356 Neusäß ist unter PR 165 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Augsburg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Andreas Müller und Christian Essler; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind drei Eintragungen erfolgt, die letzte am 27. März 2019.
Letzte Registeränderungen
Drei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 27.03.2019.
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 165
- Rechtsform eingetragenPR 165
- Vertreter eingetragenChristian EsslerPR 165
- Vertreter eingetragenAndreas MüllerPR 165
- Firma eingetragenPR 165
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Augsburg
- Registernummer
- PR 165
- Rechtsform
- Partnerschaft
- Geschäftsanschrift
- Am Dreieck 6, 86356 NeusäßStand 27.03.2019
- Tag der letzten Eintragung
- 27.03.20193 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Gemeinsame Ausübung des freien Berufs als Architekten und die gemeinsame Wahrnehmung der Berufsaufgaben der Architekten im Sinn von Artikel 3 Abs. 1 BauKaG in Verbindung mit den…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 27.03.2019.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
4Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gemeinsame Ausübung des freien Berufs als Architekten und die gemeinsame Wahrnehmung der Berufsaufgaben der Architekten im Sinn von Artikel 3 Abs. 1 BauKaG in Verbindung mit den Aufgaben gemäß Artikel 3 Abs. 6 BauKaG.
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