Die Kanzlei Mößner & Ipta Rechtsanwälte PartmbB mit Sitz in Kulmbach ist unter PR 50 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Bayreuth eingetragen. Zur Vertretung berechtigt ist Marcel Mößner; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 7. August 2018.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 07.08.2018.
- Vertreter gelöschtDomenic IptaPR 50
- Vertreter eingetragenDomenic IptaPR 50
- Unternehmensgegenstand eingetragenDie für Rechtsanwaltsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 1 ff. PartGG in Verbindung mit den berufsrechtlichen Bestimmungen. Die Partnerschaftsgesellschaft ist berechtigt Zweigniederlassungen zu errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.PR 50
- Firma eingetragenKanzlei Mößner & Ipta Rechtsanwälte PartmbBPR 50
- Vertreter eingetragenMarcel MößnerPR 50
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Bayreuth.
- Registergericht
- Amtsgericht Bayreuth
- Registernummer
- PR 50
- Rechtsform
- Partnerschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 07.08.20181 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Die für Rechtsanwaltsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 1 ff. PartGG in Verbindung mit den berufsrechtlichen Bestimmungen. Die…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 07.08.2018.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die für Rechtsanwaltsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 1 ff. PartGG in Verbindung mit den berufsrechtlichen Bestimmungen. Die Partnerschaftsgesellschaft ist berechtigt Zweigniederlassungen zu errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Ähnliche Unternehmen
Unternehmen mit ähnlichem Unternehmensgegenstand.