A | S Rechtsanwälte Appel und Schiller PartGmbB
AktivAG Frankfurt am Main · PR 3008Die A | S Rechtsanwälte Appel und Schiller PartGmbB mit Sitz in Rodgau ist unter PR 3008 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Adrian Mathias Schiller und Sarah Melanie Schiller; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 21. Februar 2024.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 21.02.2024.
- Rechtsform eingetragenPR 3008
- Vertreter eingetragenSarah Melanie SchillerPR 3008
- Sitz eingetragenPR 3008
- Firma eingetragenPR 3008
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 3008
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main.
- Registergericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Registernummer
- PR 3008
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 21.02.20242 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Gegenstand der Partnerschaft sind die für Rechtsanwaltsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 2 PartGG in Verbindung mit den berufsrechtlichen…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Partner, 1 Partnerin, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 21.02.2024.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gegenstand der Partnerschaft sind die für Rechtsanwaltsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 2 PartGG in Verbindung mit den berufsrechtlichen Bestimmungen.
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