MKM + PARTNER Märtin Krecichwost Dechent Rechtsanwälte PartmbB
AktivAG Nürnberg · PR 241Die MKM + PARTNER Märtin Krecichwost Dechent Rechtsanwälte PartmbB mit Sitz in Nürnberg ist unter PR 241 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Nürnberg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Burkhard Krecichwost, Thilo Märtin und Fabian Dechent; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 3. Februar 2023.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 03.02.2023.
- Vertreter eingetragenFabian DechentPR 241
- Vertreter eingetragenThilo MärtinPR 241
- Firma eingetragenName geändert, nun: MKM + PARTNER Märtin Krecichwost Dechent Rechtsanwälte PartmbBPR 241
- Rechtsform eingetragenPR 241
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 241
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg.
- Registergericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Registernummer
- PR 241
- Rechtsform
- Partnerschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 03.02.20232 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die gemeinschaftliche Ausübung des Rechtsanwaltsberufes im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Rechtsanwaltes nicht vereinbar sind…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 03.02.2023.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinschaftliche Ausübung des Rechtsanwaltsberufes im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Rechtsanwaltes nicht vereinbar sind, sind ausgeschlossen. Die Partnerschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Rechtsanwalt sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat.
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