Die IKT-Ost AöR mit Sitz in Neubrandenburg und Geschäftsanschrift Flurstraße 2, 17034 Neubrandenburg ist unter HRA 2819 im Handelsregister des Amtsgerichts Neubrandenburg eingetragen. Den Vorstand bilden Jan Goldacker und Wolfgang Rolf Dieter Grotkopp; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind vier Eintragungen erfolgt, die letzte am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Vier Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRA 2819
- Sitz eingetragenHRA 2819
- Firma eingetragenHRA 2819
- Rechtsform eingetragenHRA 2819
- Vertreter eingetragenWolfgang Rolf Dieter GrotkoppHRA 2819
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Neubrandenburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Neubrandenburg
- Registernummer
- HRA 2819
- Geschäftsanschrift
- Flurstraße 2, 17034 NeubrandenburgStand 29.01.2025
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.20254 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Aufgabe des gemeinsamen Kommunalunternehmens ist die Erbringung von kommunalen Dienstleistungen für die Träger des gemeinsamen Kommunalunternehmens und die Sicherstellung eines…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Vorstände, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Aufgabe des gemeinsamen Kommunalunternehmens ist die Erbringung von kommunalen Dienstleistungen für die Träger des gemeinsamen Kommunalunternehmens und die Sicherstellung eines elektronischen Zugangs der Bürgerinnen und Bürger zu Verwaltungsdienstleistungen. Dabei übernimmt es auch hoheitliche Aufgaben der Träger. Hierzu zählen der Betrieb der Kern-IT sowie damit verbundene Aufgaben: - Systembetrieb/Infrastruktur (Betrieb redundanter kommunaler Rechenzentren, Basissysteme, Arbeitsplatzsysteme, Netzwerk, Sicherheitssysteme, Backup, Storage usw.); - zentrale Beschaffung von Hard- und Software entsprechend vergaberechtlicher Vorgaben; - Koordinierung und zentrale Beschaffung von externen IT-Dienstleistungen entsprechend vergabetechnischer Vorgaben; - Anwenderbetreuung durch einen zentralen Benutzerservice (Helpdesk); - Anwendungsbetrieb für Fachverfahren; - Schul-IT (Bereitstellung und Support nach Vorgaben des jeweiligen Schulträgers); - Datenschutz und IT-Sicherheit (im Rahmen der übertragenen Aufgaben); - Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen und weiteren eGovernment-Herausforderungen (Projektmanagement/Prozessmanagement, Strategieberatung);- Aus-und Weiterbildung, Training, Schulungen sowie Aufgaben gemäß der Aufzählung, soweit sie bisher von den Trägern für Dritte wahrgenommen werden. Das gemeinsame Kommunalunternehmen ist auch berechtigt, im Rahmen der von ihm betreuten Anwendungen Abrechnungsleistungen durchzuführen. Die Übertragung der Aufgaben wird im öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens geregelt. Das gemeinsame Kommunalunternehmen kann die ihm übertragenen Aufgaben unter den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen auch für andere Gebietskörperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts auf Grundlage eine expliziten öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen wahrnehmen. Das gemeinsame Kommunalunternehmen kann sich unter Beachtung seines öffentlichen Zwecks und nach Maßgabe des § 70 Abs. 3KV MV an anderen Unternehmen beteiligen. Darüber hinaus ist es zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Zweck des gemeinsamen Kommunalunternehmens unmittelbar gefördert wird. Es kann sich zur Durchführung seiner Aufgaben Dritter bedienen. Die Finanzierung des gemeinsamen Kommunalunternehmens erfolgt in Form eine Umlagefinanzierung. Art. und Ausgestaltung der Finanzierung regelt der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens.
Kontakt & Präsenz
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