Die hre Steuerberatung PartGmbB mit Sitz in Limburg a. d. Lahn ist unter PR 3145 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Sandra Ewigleben, Michael Heydendahl und Frank Rossbach; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 27.03.2025.
- Sitz eingetragenPR 3145
- Firma eingetragenName geändert, nun: hre Steuerberatung PartGmbBPR 3145
- Rechtsform eingetragenPR 3145
- Firma eingetragenPR 3145
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 3145
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main.
- Registergericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Registernummer
- PR 3145
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 27.03.2025
- Gegenstand
- Die gemeinsame Ausübung der Steuerberatung einschließlich sämtlicher nach dem Steuerberatergesetz erlaubten Leistungen. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
1 Partnerin, zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 27.03.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
6Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinsame Ausübung der Steuerberatung einschließlich sämtlicher nach dem Steuerberatergesetz erlaubten Leistungen. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBer, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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