Die fritzen+fischer steuerberater PartG mbB ist unter PR 20016 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Koblenz eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Christoph Fischer, Gottfried Fischer, Christian Fritzen und 2 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind sechs Eintragungen erfolgt, die letzte am 5. August 2022.
Letzte Registeränderungen
Sechs Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 05.08.2022.
- Vertreter eingetragenGottfried FischerPR 20016
- Rechtsform eingetragenPR 20016
- Vertreter eingetragenStefanie HessPR 20016
- Vertreter eingetragenChristoph FischerPR 20016
- Vertreter eingetragenChristian FritzenPR 20016
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz.
- Registergericht
- Amtsgericht Koblenz
- Registernummer
- PR 20016
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 05.08.20226 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Gemeinsame Ausübung der Steuerberatung einschließlich sämtlicher nach dem Steuerberatungsgesetz erlaubter Leistungen.Tätigkeiten,die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Fünf Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 05.08.2022.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
5Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gemeinsame Ausübung der Steuerberatung einschließlich sämtlicher nach dem Steuerberatungsgesetz erlaubter Leistungen.Tätigkeiten,die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr.1 STBerG sind ausgeschlossen.
Kontakt & Präsenz
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