Die Heeschen Pültz Patentanwälte PartGmbB mit Sitz in Hamburg ist unter PR 1343 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Dominik Dipl.-Ing. Dr.-Ing. Heeschen und Roland M.Sc. Pültz; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 8. Oktober 2020.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 08.10.2020.
- Rechtsform eingetragenPR 1343
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 1343
- Vertreter eingetragenDominik Dipl.-Ing. Dr.-Ing. HeeschenPR 1343
- Firma eingetragenPR 1343
- Vertreter eingetragenRoland M.Sc. PültzPR 1343
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Hamburg
- Registernummer
- PR 1343
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 08.10.20201 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Die gemeinschaftliche Ausübung des Patentanwaltsberufs der Gesellschafter. Im Rahmen des § 52a PAO können auch andere Berufsträger der wirtschaftlich- und rechtsberatenden Berufe…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 08.10.2020.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinschaftliche Ausübung des Patentanwaltsberufs der Gesellschafter. Im Rahmen des § 52a PAO können auch andere Berufsträger der wirtschaftlich- und rechtsberatenden Berufe in die Gesellschaft aufgenommen werden
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