Die Gössler Kinz Kerber Schippmann Architekten PartG mbB mit Sitz in Hamburg ist unter PR 1284 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Paul Gössler, Arndt Golo Kerber, Daniel Kinz und 2 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind drei Eintragungen erfolgt, die letzte am 28. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Drei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 28.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenPR 1284
- Vertreter eingetragenDaniel KinzPR 1284
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 1284
- Vertreter eingetragenBernhard GösslerPR 1284
- Vertreter eingetragenPaul GösslerPR 1284
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Hamburg
- Registernummer
- PR 1284
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.20253 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die gemeinsame Ausübung der Tätigkeit als Architekten. Die Partnerschaft darf alle Geschäfte wahrnehmen, die der Erreichung und Förderung der Geschäftszwecke dienlich sind. Die…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Fünf Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
5Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinsame Ausübung der Tätigkeit als Architekten. Die Partnerschaft darf alle Geschäfte wahrnehmen, die der Erreichung und Förderung der Geschäftszwecke dienlich sind. Die für die Berufsangehörigen nach § 2 Hamburgisches Architektengesetz geltenden Berufspflichten werden von der Partnerschaft beachtet.
Kontakt & Präsenz
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