Die Corint Media GmbH mit Sitz in Berlin und Geschäftsanschrift Lennéstraße 5, 10785 Berlin ist unter HRB 84636 im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 83.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 21. Februar 1997. Die Geschäftsführung liegt bei Christine Jury-Fischer; zwei Prokuristen sind eingetragen. Bisher sind 23 Eintragungen erfolgt, die letzte am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
23 Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 84636
- Sitz eingetragenHRB 84636
- Vertreter eingetragenChristine Jury-FischerHRB 84636
- Firma eingetragenHRB 84636
- Prokura eingetragenNicole ProhmHRB 84636
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Charlottenburg
- Registernummer
- HRB 84636
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 83.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Lennéstraße 5, 10785 BerlinStand 29.01.2025
- Gründung
- 21.02.1997
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.202523 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die treuhänderische Wahrnehmung der ihr von Sendeunternehmen und Presseverlegern übertragenen und/ oder eingeräumten Rechte und Ansprüche, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz für…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, zwei Prokuristen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Prokura
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Die Beteiligungsstruktur kann für diese Gesellschaft nicht angezeigt werden.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Schwestergesellschaften
mindestens 10Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die treuhänderische Wahrnehmung der ihr von Sendeunternehmen und Presseverlegern übertragenen und/ oder eingeräumten Rechte und Ansprüche, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz für diese Unternehmen ergeben, sowie die Verteilung der erzielten Einnahmen an Sendeunternehmen und/oder Presseverleger, die mit der Gesellschaft einen Wahrnehmungsvertrag geschlossen haben ("Berechtigte"). Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie ist insbeson- dere befugt, sich zur Erreichung dieses Zweckes an Zusammenschlüssen anderer Verwertungsgesellschaf- ten oder an gleichartigen Unternehmen zu beteiligen. Sie ist auch berechtigt, Inkassomandate von ande- ren Verwertungsgesellschaften zu übernehmen. Weiterhin kann die Gesellschaft neben den originären Leis- tungsschutzrechten von Unternehmen (Sendeunternehmen und/oder Presseverlegern) auch die den Unter- nehmen eingeräumten und/oder übertragenen urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte und Vergütungsansprüche treuhänderisch wahrnehmen, soweit sie für die Verwertung der Presseveröffentli- chungen oder der Funksendungen erforderlich sind bzw. damit im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, bei der Wahrnehmung neuer Rechte und/oder Vergütungsansprüche zur Wahrung der Ver- teilungsgerechtigkeit die betroffenen Berechtigten im Verhältnis der zu erwarteten Einnahmen der jeweili- gen Unternehmen vorab an den Kosten der Wahrnehmung und Durchsetzung der Rechte zubeteiligen.
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